§8-Förderantrag-Checkliste: Digitalisierungsförderung für Pflegedienste
Über § 8 Abs. 8 SGB XI können ambulante und stationäre Pflegedienste bis zu 40 % der Kosten für digitale Kommunikations- und Entbürokratisierungslösungen erstattet bekommen – gedeckelt auf 12.000 € je Einrichtung, einmalig, aktuell befristet bis 2030. Diese Checkliste hilft eurer Leitung, Schritt für Schritt vorzubereiten: von der Prüfung der Voraussetzungen über die Kostenkalkulation bis zur Antragstellung bei der Pflegekasse. Druckt sie aus und hakt ab, was erledigt ist. Wichtig: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Auskunft eurer Pflegekasse.
So nutzt du die Liste
- Hak die Punkte direkt hier ab. Dein Stand bleibt auf diesem Gerät gespeichert.
- Du musst nicht alles schaffen. Auch eine halb ausgefüllte Liste hilft im Gespräch.
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Grundlagen prüfen
0/4Kosten & Angebot vorbereiten
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0/4Nach der Bewilligung
0/3Häufige Fragen
Wie hoch ist die §8-Förderung genau?
Über § 8 Abs. 8 SGB XI bezuschusst die Pflegeversicherung digitale Kommunikations- und Entbürokratisierungslösungen mit bis zu 40 % der Kosten, gedeckelt auf 12.000 € je Einrichtung. Die Förderung ist einmalig und aktuell bis 2030 befristet. Ob im Einzelfall noch Budget frei ist, prüft ihr am besten direkt mit eurer Kasse.
Muss der Antrag vor dem Kauf gestellt werden?
Das ist je nach Kasse unterschiedlich geregelt – kläre das unbedingt vorab mit eurer zuständigen Pflegekasse, bevor ihr eine Anschaffung tätigt. Diese Checkliste gibt eine allgemeine Orientierung, ersetzt aber keine individuelle Auskunft der Kasse.
Fällt Heartly Connect unter die Förderung?
Heartly Connect ist als digitale Kommunikationslösung zwischen Pflegedienst und Familien konzipiert und fällt nach unserer Einschätzung unter die Definition förderfähiger Lösungen. Die endgültige Entscheidung trifft immer eure Pflegekasse im Einzelfall.
Zur Orientierung, Stand 2025/2026. Keine Rechtsberatung.
Passendes Werkzeug
§8-Förderrechner
Bis zu 40 % / 12.000 € Digitalisierungsförderung für euren Dienst berechnen.