Checkliste zum Abhaken

§8-Förderantrag-Checkliste: Digitalisierungsförderung für Pflegedienste

Über § 8 Abs. 8 SGB XI können ambulante und stationäre Pflegedienste bis zu 40 % der Kosten für digitale Kommunikations- und Entbürokratisierungslösungen erstattet bekommen – gedeckelt auf 12.000 € je Einrichtung, einmalig, aktuell befristet bis 2030. Diese Checkliste hilft eurer Leitung, Schritt für Schritt vorzubereiten: von der Prüfung der Voraussetzungen über die Kostenkalkulation bis zur Antragstellung bei der Pflegekasse. Druckt sie aus und hakt ab, was erledigt ist. Wichtig: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Auskunft eurer Pflegekasse.

Zur Orientierung, Stand 2025/2026. Keine Rechtsberatung.

Passendes Werkzeug

§8-Förderrechner

Bis zu 40 % / 12.000 € Digitalisierungsförderung für euren Dienst berechnen.