§ 8 Abs. 8 SGB XI · Digitalisierungsförderung

Wie viel Förderung steht eurem Pflegedienst zu?

Bis zu 40 % der Kosten für digitale Kommunikations- und Entbürokratisierungslösungen, gedeckelt auf 12.000 € je Einrichtung. Rechnet mit eurer geplanten Investition.

100 % kostenlos · Ohne Anmeldung · Checkliste als PDF

500 €40.000 €

1.200 €

mögliche Förderung

1.800 €

euer Eigenanteil

Förderung 40 %Eigenanteil 60 %

Rechnung: 3.000 € × 40 % = 1.200 € Förderung. Die Förderung ist einmalig je Einrichtung und aktuell bis 2030 befristet. Ob im Einzelfall noch Budget frei ist und wie eure Kasse den Antrag genau handhabt, prüft ihr am besten direkt mit ihr. Diese Rechnung ist eine unverbindliche Orientierung.

Ab 30.000 € Investition bleibt die Förderung bei 12.000 € gedeckelt, mehr Eigenanteil statt mehr Förderung.

Schritt für Schritt zum Antrag

Vorschau der Vorlage §8-Förderantrag-ChecklistePDF

§8-Förderantrag-Checkliste

Kostenlose Checkliste: Schritt für Schritt zur §8-Digitalisierungsförderung für euren Pflegedienst – bis zu 40 % der Kosten, max. 12.000 € je Einrichtung.

15 Punkte zum Abhaken · PDF

Kostenlos. Du bekommst zuerst eine Bestätigungsmail, danach das PDF + gelegentlich hilfreiche Pflege-Tipps, jederzeit abbestellbar.

Häufige Fragen

Wer kann die Förderung beantragen?

Ambulante Pflegedienste, die nach § 8 Abs. 8 SGB XI in digitale Kommunikations- und Entbürokratisierungslösungen investieren.

Ist die Förderung wirklich nur einmalig?

Ja, einmalig je Einrichtung und aktuell bis 2030 befristet. Ob im Einzelfall noch Budget frei ist, prüft ihr am besten direkt mit eurer Pflegekasse.

Was zählt als förderfähige Investition?

Digitale Lösungen, die Kommunikation und Bürokratie in eurem Pflegedienst reduzieren. Die genaue Einordnung eures Vorhabens klärt ihr verbindlich mit eurer Pflegekasse.

Wie stelle ich den Antrag?

Schritt für Schritt in unserer kostenlosen Checkliste weiter unten auf dieser Seite.