Behandlungspflege
Behandlungspflege umfasst medizinische Pflegeleistungen, die auf ärztliche Anordnung erbracht werden – zum Beispiel Wundversorgung, das Verabreichen von Spritzen oder das Richten von Medikamenten. Sie wird meist von einem ambulanten Pflegedienst durchgeführt und ist Teil der häuslichen Krankenpflege. Anders als die Grundpflege, die den Alltag und die Körperpflege betrifft, geht es hier um medizinisch notwendige Handgriffe. Die Kosten trägt in vielen Fällen die Krankenkasse, nicht die Pflegekasse.
- Typische Leistungen: Wundversorgung, Injektionen, Medikamentengabe, Kompressionsstrümpfe anlegen, Blutdruck- oder Blutzuckerkontrolle
- Wird immer auf ärztliche Verordnung hin erbracht
- Zuständig ist meist die Krankenkasse (häusliche Krankenpflege nach SGB V), nicht die Pflegekasse
- Abgrenzung: Grundpflege betrifft Körperpflege und Alltag, Behandlungspflege die medizinischen Aufgaben
Verwandte Begriffe
- Grundpflege
- Häusliche Krankenpflege
- Ambulanter Pflegedienst
- Medikamentenmanagement
- Wundversorgung