Pflege-Lexikon

Pflegebegriffe, verständlich erklärt

Von Pflegegrad bis Verhinderungspflege: die wichtigsten Begriffe kurz und ohne Behördendeutsch. Zum Nachschlagen, nicht als Rechtsberatung.

36 Begriffe von A bis Z

B

Behandlungspflege

Behandlungspflege umfasst medizinische Pflegeleistungen, die auf ärztliche Anordnung erbracht werden – zum Beispiel Wundversorgung, das Verabreichen von Spritzen oder das Richten von Medikamenten. Sie wird meist von einem ambulanten Pflegedienst durchgeführt und ist Teil der häuslichen Krankenpflege. Anders als die Grundpflege, die den Alltag und die Körperpflege betrifft, geht es hier um medizinisch notwendige Handgriffe. Die Kosten trägt in vielen Fällen die Krankenkasse, nicht die Pflegekasse.

  • Typische Leistungen: Wundversorgung, Injektionen, Medikamentengabe, Kompressionsstrümpfe anlegen, Blutdruck- oder Blutzuckerkontrolle
  • Wird immer auf ärztliche Verordnung hin erbracht
  • Zuständig ist meist die Krankenkasse (häusliche Krankenpflege nach SGB V), nicht die Pflegekasse
  • Abgrenzung: Grundpflege betrifft Körperpflege und Alltag, Behandlungspflege die medizinischen Aufgaben

Verwandte Begriffe

  • Grundpflege
  • Häusliche Krankenpflege
  • Ambulanter Pflegedienst
  • Medikamentenmanagement
  • Wundversorgung

Beratungseinsatz nach §37.3

Der Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI ist ein regelmäßiger Hausbesuch durch eine Pflegefachkraft, wenn ihr euren Angehörigen zu Hause mit Pflegegeld pflegt. Dabei schaut sich eine erfahrene Fachkraft die Pflegesituation an, gibt euch praktische Tipps und beantwortet eure Fragen – gedacht ist er als Unterstützung für dich, nicht als Kontrolle. Wichtig zu wissen: Bei den Pflegegraden 2 bis 5 ist dieser Besuch verpflichtend, sonst kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.

  • Pflicht bei reinem Pflegegeld-Bezug (ohne Pflegedienst); den Termin ruft ihr selbst ab
  • Seit dem 01.01.2026 halbjährlich bei allen Pflegegraden von 2 bis 5 (bis 31.12.2025 war er bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich fällig)
  • Bei Pflegegrad 4 und 5 könnt ihr zusätzlich vierteljährlich beraten werden. Das ist eine Möglichkeit, keine Pflicht
  • Wird er nicht wahrgenommen, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden
  • Kann durch einen Pflegedienst oder anerkannte Beratungsstellen erfolgen und wird von der Pflegekasse bezahlt

Verwandte Begriffe

Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung legst du im Voraus fest, wen ein Gericht als rechtlichen Betreuer bestellen soll, falls du deine Angelegenheiten irgendwann nicht mehr selbst regeln kannst. Sie greift also erst dann, wenn tatsächlich eine gerichtliche Betreuung nötig wird - anders als eine Vorsorgevollmacht, die eine solche Betreuung oft gerade vermeidet. Du kannst darin eine Wunschperson benennen, aber auch bestimmte Menschen ausschließen und persönliche Wünsche für die spätere Betreuung aufschreiben. Das Betreuungsgericht ist an deine Wünsche grundsätzlich gebunden, solange sie deinem Wohl nicht widersprechen.

  • Greift erst, wenn das Gericht eine rechtliche Betreuung anordnet
  • Du kannst eine Wunschperson benennen oder jemanden ausdrücklich ausschließen
  • Ergänzt sich gut mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Formfrei möglich, aber schriftlich und unterschrieben ist sinnvoll

Verwandte Begriffe

E

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag ist eine Geldleistung der Pflegeversicherung, die pflegebedürftigen Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) zusteht. Er ist zweckgebunden: Du kannst ihn nicht bar ausbezahlt bekommen, sondern nur einsetzen, um bestimmte Betreuungs- und Entlastungsangebote zu bezahlen und dir so als pflegende Person Freiräume zu schaffen. Die Abrechnung läuft meist über Belege oder direkt mit einem anerkannten Anbieter, den du bei der Pflegekasse einreichst. Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sondern können unter bestimmten Bedingungen noch eine Zeit lang nachgeholt werden.

  • Steht ab Pflegegrad 1 zu und ist ausschließlich zweckgebunden - keine Barauszahlung
  • Typisch nutzbar für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Betreuungsdienste oder anerkannte Alltagshilfen
  • Nicht verbrauchte Beträge kannst du eine Weile ansparen und später einsetzen (Fristen bei der Pflegekasse erfragen)
  • Konkrete Höhe (Stand 2025/2026 - bei der Pflegekasse prüfen) und anerkannte Anbieter variieren je nach Bundesland

Verwandte Begriffe

F

Familienpflegezeit

Die Familienpflegezeit gibt dir die Möglichkeit, deine Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum zu reduzieren, wenn du eine nahe angehörige Person pflegst. So kannst du weiter im Beruf bleiben und trotzdem Zeit für die Pflege zu Hause haben. Sie ist gesetzlich geregelt und unterscheidet sich von der kürzeren Pflegezeit vor allem durch die Dauer und den Umfang der Arbeitszeitverringerung. Welche Voraussetzungen und Fristen für dich gelten, klärst du am besten mit deinem Arbeitgeber und lässt dich zusätzlich beraten.

  • Gedacht für die Vereinbarkeit von Beruf und häuslicher Pflege über einen längeren Zeitraum
  • Du reduzierst deine Arbeitszeit, gibst den Job aber nicht ganz auf
  • Zur finanziellen Überbrückung ist ein zinsloses Darlehen des Bundes möglich (Details beim zuständigen Bundesamt erfragen)
  • Genaue Dauer, Mindeststundenzahl und Ankündigungsfristen mit dem Arbeitgeber klären

Verwandte Begriffe

G

Grundpflege

Grundpflege umfasst die Hilfe bei den ganz alltäglichen, körperbezogenen Verrichtungen des Lebens. Dazu gehört zum Beispiel Unterstützung beim Waschen, Anziehen, bei der Toilette oder beim Essen und Trinken. Sie richtet sich an Menschen, die diese Dinge nicht mehr allein bewältigen können. Grundpflege wird sowohl von Angehörigen als auch von ambulanten Pflegediensten geleistet und ist von der Behandlungspflege (medizinische Aufgaben wie Wundversorgung) zu unterscheiden.

  • Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahn- und Haarpflege
  • An- und Auskleiden sowie Unterstützung beim Toilettengang
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme und beim Trinken
  • Mobilität: Aufstehen, Hinlegen, Bewegen in der Wohnung

Verwandte Begriffe

H

Häusliche Krankenpflege (§37 SGB V)

Die häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der Krankenkasse (nicht der Pflegekasse) und wird über §37 SGB V geregelt. Sie umfasst medizinisch notwendige Pflege zu Hause, die von einem Arzt verordnet wird, zum Beispiel Wundversorgung, Medikamentengabe, Injektionen oder das Anlegen von Verbänden. Ziel ist es, einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen. Wichtig: Diese Leistung ist getrennt von den Pflegeleistungen nach dem Pflegegrad – hier geht es um Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung.

  • Wird vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse (nicht Pflegekasse) übernommen
  • Typische Leistungen: Wundversorgung, Medikamentengabe, Injektionen, Verbandwechsel
  • Kann auch ohne anerkannten Pflegegrad in Anspruch genommen werden
  • Genaue Bewilligung und mögliche Zuzahlungen bei deiner Krankenkasse erfragen (Stand 2025/2026 – bei der Krankenkasse prüfen)

Verwandte Begriffe

Hausnotruf

Ein Hausnotruf ist ein Notrufsystem für zuhause, mit dem sich pflegebedürftige oder alleinlebende Menschen im Notfall schnell Hilfe holen können. Über einen Sender, meist als Armband oder Kette am Körper getragen, wird per Knopfdruck eine Verbindung zu einer rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale hergestellt. Die Zentrale nimmt Kontakt auf, klärt die Lage und verständigt bei Bedarf Angehörige, Nachbarn oder den Rettungsdienst. So kann deine Angehörige oder dein Angehöriger länger sicher und selbstständig in den eigenen vier Wänden leben.

  • Der Notrufknopf wird als Armband oder Kette getragen und ist so immer griffbereit
  • Die Notrufzentrale ist 24 Stunden am Tag erreichbar, auch nachts und am Wochenende
  • Bei anerkanntem Pflegegrad kann sich die Pflegekasse an den Kosten beteiligen (Stand 2025/2026 - bei der Pflegekasse prüfen)
  • Ergänzungen wie Sturzsensoren oder ein Schlüsseltresor für den Rettungsdienst sind oft möglich

Verwandte Begriffe

Hauswirtschaftliche Versorgung

Hauswirtschaftliche Versorgung umfasst alle Tätigkeiten rund um den Haushalt, die eine pflegebedürftige Person nicht mehr allein bewältigen kann. Dazu gehören zum Beispiel Einkaufen, Kochen, Putzen, Wäsche waschen oder Aufräumen. Diese Hilfe soll dafür sorgen, dass dein Angehöriger weiter sicher und selbstbestimmt zu Hause leben kann. Sie ist ein fester Bestandteil vieler Pflege- und Betreuungsangebote und kann von ambulanten Diensten oder anerkannten Helferinnen und Helfern übernommen werden.

  • Typische Aufgaben: Einkaufen, Kochen, Reinigen, Wäsche, Müll und Ordnung im Haushalt
  • Kann durch ambulante Pflegedienste oder anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag geleistet werden
  • Manche Kosten lassen sich uber Leistungen der Pflegekasse abdecken - Umfang und Voraussetzungen bei der Pflegekasse erfragen
  • Sinnvoll, wenn Alltagsaufgaben zunehmend schwerfallen, aber ein Leben zu Hause weiter moglich sein soll

Verwandte Begriffe

K

Kombinationsleistung

Die Kombinationsleistung erlaubt dir, für die häusliche Pflege gleichzeitig Pflegesachleistung (Einsätze eines ambulanten Pflegedienstes) und Pflegegeld zu nutzen. Wenn ihr die Sachleistung nicht komplett ausschöpft, wird der übrige Anteil anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. So lässt sich professionelle Unterstützung mit der Pflege durch Angehörige flexibel verbinden. Wie viel jeweils bei euch herauskommt, hängt vom Pflegegrad und den genutzten Diensten ab und rechnet die Pflegekasse für euch aus.

  • Kombiniert Pflegesachleistung (Pflegedienst) und Pflegegeld für die häusliche Pflege
  • Das Pflegegeld gibt es anteilig für den nicht genutzten Teil der Sachleistung
  • An die gewählte Aufteilung seid ihr in der Regel für sechs Monate gebunden
  • Konkrete Beträge und die genaue Aufteilung bei der Pflegekasse prüfen (Stand 2025/2026)

Verwandte Begriffe

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege bedeutet, dass dein pflegebedürftiger Angehöriger für eine begrenzte Zeit vollstationär in einer Pflegeeinrichtung betreut wird - zum Beispiel, wenn du als pflegende Person im Urlaub oder selbst krank bist, oder wenn nach einem Krankenhausaufenthalt zu Hause noch keine Versorgung möglich ist. Sie ist also eine Überbrückung für Situationen, in denen die Pflege daheim vorübergehend nicht klappt. Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Die genauen Voraussetzungen und Beträge erfährst du bei deiner Pflegekasse.

  • Gedacht für eine vorübergehende, zeitlich begrenzte Betreuung im Heim - nicht für dauerhafte Unterbringung.
  • Typische Anlässe: Urlaub oder Krankheit der pflegenden Person, Übergang nach einem Krankenhausaufenthalt, Krisensituationen.
  • Ein anerkannter Pflegegrad ist Voraussetzung für die Kostenbeteiligung der Pflegekasse.
  • Konkrete Dauer, Höchstbeträge und die mögliche Kombination mit der Verhinderungspflege (Stand 2025/2026) bitte direkt bei der Pflegekasse prüfen.

L

Leistungskomplexe

Leistungskomplexe sind fest zusammengefasste Pakete an Pflegeleistungen, die ein ambulanter Pflegedienst erbringt und über die Pflegekasse abrechnet. Statt jede einzelne Handreichung zu berechnen, werden zusammengehörende Tätigkeiten zu einem Komplex gebündelt – zum Beispiel die morgendliche Grundpflege mit Waschen, Anziehen und Mund-/Zahnpflege. Jeder Leistungskomplex hat einen festen Preis, der je Bundesland und Pflegedienst unterschiedlich sein kann. So siehst du auf der Abrechnung, welche Pakete geleistet wurden – nicht jeden einzelnen Handgriff.

  • Beispiele: kleine/große Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme, hauswirtschaftliche Versorgung
  • Die genauen Inhalte und Preise stehen in den Verträgen zwischen Pflegediensten und Pflegekassen und unterscheiden sich je nach Bundesland
  • Werden meist über die Pflegesachleistung abgerechnet – konkrete Beträge bei der Pflegekasse oder beim Pflegedienst prüfen
  • Auf dem Leistungsnachweis unterschreibst du in der Regel, welche Komplexe tatsächlich erbracht wurden

Verwandte Begriffe

M

Medizinischer Dienst (MD)

Der Medizinische Dienst (MD, früher MDK) ist eine unabhängige Gutachterstelle, die die Pflegekassen bei ihren Entscheidungen berät. Wenn du für deinen Angehörigen einen Pflegegrad beantragst, kommt in der Regel eine Gutachterin oder ein Gutachter des MD nach Hause und schaut sich an, wie selbstständig die pflegebedürftige Person im Alltag noch ist. Auf Grundlage dieses Gutachtens empfiehlt der MD der Pflegekasse, welcher Pflegegrad passt. Bei privat Versicherten übernimmt diese Aufgabe der Dienst Medicproof.

  • Begutachtet Pflegebedürftigkeit für die Einstufung in einen Pflegegrad (1-5)
  • Der Termin findet meist zu Hause statt - du darfst als Angehöriger dabei sein
  • Ein Pflegetagebuch über typische Tage kann beim Termin helfen
  • Entscheidet nicht selbst, sondern gibt der Pflegekasse eine Empfehlung

Verwandte Begriffe

N

Nachtpflege

Nachtpflege ist eine Form der teilstationären Pflege, bei der dein Angehöriger über Nacht in einer Pflegeeinrichtung betreut wird und tagsüber wieder zu Hause ist. Sie hilft besonders dann, wenn nachts viel Unterstützung nötig ist – etwa bei starker Unruhe, Weglauftendenz oder häufigem Aufwachen – und du als pflegende Person selbst Schlaf und Erholung brauchst. In der Praxis ist reine Nachtpflege seltener verbreitet als Tagespflege, das Angebot vor Ort kann also unterschiedlich sein. Sie zählt wie die Tagespflege zur teilstationären Versorgung und wird bei einem anerkannten Pflegegrad von der Pflegekasse mitgetragen.

  • Betreuung über Nacht in einer Einrichtung, tagsüber ist dein Angehöriger zu Hause
  • Sinnvoll bei nächtlicher Unruhe, Aufwachen oder Weglauftendenz und zur Entlastung pflegender Angehöriger
  • Ab Pflegegrad 2 gibt es einen Zuschuss der Pflegekasse für teilstationäre Pflege (Stand 2025/2026 – bei der Pflegekasse prüfen)
  • Meist inklusive Fahrdienst zwischen Zuhause und Einrichtung; Angebot vor Ort variiert stark

NBA (Neues Begutachtungsassessment)

Das NBA ist das Prüfverfahren, mit dem der Medizinische Dienst (MD) den Pflegegrad einer Person ermittelt. Statt wie früher nur Minuten für einzelne Handgriffe zu zählen, schaut das NBA darauf, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigen kann. Dafür werden sechs Lebensbereiche (Module) betrachtet und unterschiedlich gewichtet, woraus sich am Ende ein Punktwert und daraus der Pflegegrad ergibt. Wichtig ist: Auch geistige und psychische Einschränkungen, etwa bei Demenz, fließen gleichberechtigt mit ein.

  • Sechs Module werden bewertet: Mobilität, kognitive/kommunikative Fähigkeiten, Verhalten/Psyche, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit/Therapie sowie Gestaltung des Alltags
  • Leitfrage ist immer die Selbstständigkeit: Was kann die Person noch allein, wobei braucht sie Hilfe?
  • Aus dem Gesamtpunktwert ergibt sich einer der fünf Pflegegrade
  • Grundlage für die Einstufung seit der Pflegereform 2017 (loest die frueheren Pflegestufen ab)

Verwandte Begriffe

P

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung legst du im Voraus schriftlich fest, welche medizinischen Behandlungen du in bestimmten Situationen möchtest oder ablehnst – für den Fall, dass du dich später nicht mehr selbst äußern kannst. Sie richtet sich direkt an Ärztinnen und Ärzte und ist für sie verbindlich, wenn sie auf die konkrete Situation zutrifft. So bleibt deine Stimme auch dann wirksam, wenn du zum Beispiel im Koma liegst oder schwer dement bist. Wichtig ist, dass sie klar und möglichst konkret formuliert ist.

  • Gilt nur, solange du selbst nicht mehr entscheiden kannst
  • Am besten in Ruhe verfassen und regelmäßig auf Aktualität prüfen
  • Sinnvoll mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zu kombinieren
  • Bei medizinischen oder rechtlichen Fragen unterstützen dich Hausarzt, Notar oder Beratungsstellen

Verwandte Begriffe

Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit bedeutet, dass ein Mensch wegen einer gesundheitlichen Einschränkung im Alltag dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist – zum Beispiel beim Waschen, Anziehen, Essen oder bei der Bewegung. Als pflegebedürftig gilt jemand offiziell, wenn die Beeinträchtigung voraussichtlich mindestens sechs Monate anhält. Wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist, wird vom Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) in einem Gutachten geprüft und in einen von fünf Pflegegraden eingeordnet. Erst diese Einstufung entscheidet, welche Leistungen der Pflegeversicherung deiner oder eurer Familie zustehen.

  • Kriterium ist die Selbstständigkeit im Alltag – nicht allein die Diagnose oder das Alter.
  • Die Beeinträchtigung muss voraussichtlich mindestens 6 Monate bestehen.
  • Ein Gutachten (bei Gesetzlichen der Medizinische Dienst) führt zur Einstufung in einen Pflegegrad von 1 bis 5.
  • Die Anerkennung ist die Grundlage für Leistungen – die genauen Beträge erfährst du bei der Pflegekasse (Stand 2025/2026 – bei der Pflegekasse prüfen).

Verwandte Begriffe

Pflegeberatung nach §7a

Die Pflegeberatung nach §7a ist eine persönliche, kostenlose Beratung, auf die du einen gesetzlichen Anspruch hast, sobald du oder dein Angehöriger Leistungen der Pflegeversicherung bezieht oder beantragt hat. Eine feste Pflegeberaterin oder ein Pflegeberater hilft dir dabei, den Überblick zu behalten: Welche Leistungen gibt es, was passt zu eurer Situation und wie hängen die einzelnen Hilfen zusammen? Gemeinsam könnt ihr auch einen individuellen Versorgungsplan erstellen, der die nächsten Schritte festhält. Die Beratung ist neutral und für dich immer kostenfrei.

  • Kostenlos und gesetzlich garantiert, sobald Pflegeleistungen beantragt oder bezogen werden
  • Feste Ansprechperson, die euch über längere Zeit begleiten kann
  • Auf Wunsch als Hausbesuch bei euch zu Hause oder telefonisch moeglich
  • Anfragen kannst du sie direkt bei deiner Pflegekasse

Verwandte Begriffe

Pflegegeld

Pflegegeld ist eine Geldleistung der Pflegeversicherung, die deine pflegebedürftige Person direkt aufs Konto bekommt, wenn sie zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt wird. Sie darf frei darüber verfügen und zum Beispiel dir als pflegende Person etwas davon weitergeben. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (2 bis 5); bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Wie hoch es ausfällt, hängt vom Pflegegrad ab und wird von der Pflegekasse festgelegt.

  • Nur ab Pflegegrad 2 - bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld
  • Wird an die pflegebedürftige Person gezahlt, die frei darüber entscheidet
  • Lässt sich mit einem Pflegedienst kombinieren (dann anteilig als sogenannte Kombinationsleistung)
  • Konkrete Beträge sind gestaffelt nach Pflegegrad - Stand 2025/2026 am besten direkt bei der Pflegekasse prüfen

Pflegegrad

Der Pflegegrad zeigt, wie viel Unterstützung ein Mensch im Alltag braucht. Es gibt fünf Pflegegrade: Pflegegrad 1 steht für einen geringen Unterstützungsbedarf, Pflegegrad 5 für den höchsten. Wie selbstständig jemand ist, wird vom Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder von Medicproof (bei privat Versicherten) begutachtet. Vom Pflegegrad hängt ab, welche Leistungen der Pflegeversicherung deinem Angehörigen zustehen.

  • Fünf Stufen: von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen)
  • Grundlage ist ein Gutachten, das die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen (Modulen) bewertet
  • Beantragt wird der Pflegegrad formlos bei der Pflegekasse deines Angehörigen
  • Der Pflegegrad entscheidet über Art und Höhe der Leistungen; konkrete Beträge bei der Pflegekasse prüfen

Verwandte Begriffe

Pflegegrad-Höherstufung

Eine Höherstufung bedeutet, dass ein bereits vorhandener Pflegegrad angehoben wird, weil der Unterstützungsbedarf deiner oder deines Angehörigen gestiegen ist. Du stellst dafür bei der Pflegekasse einen formlosen Antrag; danach kommt in der Regel wieder ein Gutachter (bei gesetzlich Versicherten vom Medizinischen Dienst), der die Selbstständigkeit neu einschätzt. Ein höherer Pflegegrad kann zu mehr Leistungen führen, etwa beim Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Wenn sich der Zustand deutlich verschlechtert hat, lohnt sich der Antrag oft.

  • Antrag formlos möglich (Anruf oder kurzes Schreiben an die Pflegekasse reicht, um das Verfahren zu starten)
  • Anlass: dauerhaft gestiegener Hilfebedarf, z. B. nach einem Sturz, Fortschreiten einer Demenz oder neuer Erkrankung
  • Ein Pflegetagebuch mit typischen Alltagssituationen kann dem Gutachtertermin helfen
  • Bei Ablehnung kannst du innerhalb der genannten Frist Widerspruch einlegen

Verwandte Begriffe

  • Pflegegrad
  • Pflegebegutachtung / MD-Gutachten
  • Pflegegeld
  • Widerspruch gegen Pflegegrad
  • Höherstufungsantrag

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel sind Produkte und Hilfen, die die Pflege zu Hause erleichtern, Beschwerden lindern oder dir und deinem Angehörigen mehr Selbstständigkeit ermöglichen. Man unterscheidet zwei Arten: zum Verbrauch bestimmte Mittel, die aufgebraucht werden (etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen), und technische Pflegehilfsmittel, die dauerhaft genutzt werden (etwa ein Pflegebett, ein Hausnotruf oder ein Rollstuhl). Wenn ein Pflegegrad vorliegt, kann die Pflegekasse die Kosten ganz oder teilweise übernehmen.

  • Zum Verbrauch: Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Ähnliches, die regelmäßig aufgebraucht werden.
  • Technische Hilfsmittel: Pflegebett, Hausnotruf oder Rollstuhl, oft auch leihweise über die Pflegekasse.
  • Für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel gibt es einen monatlichen Pauschalbetrag (Stand 2025/2026 - bei der Pflegekasse pruefen).
  • Voraussetzung ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad und die häusliche Pflege.

Verwandte Begriffe

  • Pflegegrad
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • Technische Pflegehilfsmittel
  • Hausnotruf
  • Pflegekasse
  • Hilfsmittel

Pflegesachleistung

Die Pflegesachleistung ist eine Leistung der Pflegeversicherung, mit der ein ambulanter Pflegedienst die Pflege zu Hause übernimmt. Statt dass du Geld direkt ausgezahlt bekommst (wie beim Pflegegeld), rechnet der Pflegedienst seine Einsätze direkt mit der Pflegekasse ab. Wie viel dir zusteht, hängt vom Pflegegrad ab. Du kannst Pflegesachleistung und Pflegegeld auch kombinieren, wenn ein Teil der Pflege von Angehörigen und ein Teil vom Pflegedienst übernommen wird.

  • Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab – du musst nicht in Vorleistung gehen
  • Der monatliche Betrag richtet sich nach dem Pflegegrad (ab Pflegegrad 2); die aktuellen Beträge (Stand 2025/2026) erfährst du bei deiner Pflegekasse
  • Kombination mit Pflegegeld möglich (sogenannte Kombinationsleistung), wenn du nicht den vollen Sachleistungsbetrag ausschöpfst
  • Nutzbar zum Beispiel für Körperpflege, Hilfe beim Essen, Medikamentengabe oder hauswirtschaftliche Unterstützung

Verwandte Begriffe

Pflegestützpunkt

Ein Pflegestützpunkt ist eine wohnortnahe Anlaufstelle, an die du dich mit allen Fragen rund um Pflege wenden kannst. Dort bekommst du kostenlose und neutrale Beratung, zum Beispiel zu Leistungen der Pflegekasse, zu Anträgen oder zu Entlastungsangeboten in deiner Nähe. Die Berater helfen dir auch dabei, verschiedene Hilfen zu koordinieren, damit du nicht allein den Überblick behalten musst. Pflegestützpunkte gibt es in den meisten Regionen; sie werden von Pflege- und Krankenkassen gemeinsam mit den Kommunen getragen.

  • Kostenlose, unabhängige Beratung rund um Pflege und Unterstützung im Alltag
  • Hilfe beim Ausfüllen von Antragen und beim Verstehen von Kassen-Leistungen
  • Vermittlung zu passenden Angeboten vor Ort, etwa Pflegediensten oder Entlastungsleistungen
  • Standort in deiner Nahe findest du bei deiner Pflegekasse oder online uber die Kassen-Suche

Verwandte Begriffe

Pflegetagebuch

Ein Pflegetagebuch ist eine Aufzeichnung, in der du über einen bestimmten Zeitraum festhältst, wobei dein Angehöriger im Alltag Hilfe braucht und wie viel Zeit die einzelnen Handgriffe kosten. Du notierst zum Beispiel Unterstützung beim Waschen, Anziehen, Essen, bei der Bewegung oder bei nächtlicher Betreuung. Solche Aufzeichnungen helfen dir, den tatsächlichen Pflegeaufwand sichtbar zu machen, und dienen oft als Grundlage vor einem Termin mit dem Gutachterdienst (z. B. Medizinischer Dienst) zur Feststellung des Pflegegrades. Ein Pflegetagebuch ist freiwillig, kann aber ein hilfreiches Gedächtnis- und Orientierungswerkzeug sein.

  • Notiere möglichst konkret: Was wird gebraucht, wie oft am Tag und ungefähr wie lange dauert es?
  • Führe es idealerweise über mehrere Tage bis ein bis zwei Wochen, um auch schwankende Tage abzubilden
  • Halte auch nächtliche Hilfe und den Aufwand fest, der nicht jeden Tag anfällt
  • Es ersetzt keine Begutachtung, kann dir und dem Gutachter aber einen realistischen Überblick geben

Verwandte Begriffe

Pflegeunterstützungsgeld

Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung der Pflegekasse für den Fall, dass du als Angehöriger kurzfristig aus dem Job aussetzt, weil sich die Pflegesituation plötzlich verändert hat – zum Beispiel nach einem Sturz oder einer Krankenhaus-Entlassung. Es soll den Verdienstausfall auffangen, wenn du in dieser akuten Zeit die Pflege organisieren oder selbst übernehmen musst. Du beantragst es bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person, nicht bei deiner eigenen Kasse. Wichtig: Es geht um eine kurzfristige Auszeit, nicht um eine dauerhafte Freistellung.

  • Gedacht für eine akute, unerwartete Pflegesituation – nicht für die geplante Langzeitpflege
  • Wird bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Menschen beantragt
  • Höchstdauer und Höhe sind gesetzlich begrenzt (Stand 2025/2026 – bei der Pflegekasse prüfen)
  • Für die pflegebedürftige Person sollte in der Regel mindestens Pflegegrad 1 vorliegen oder beantragt sein

Verwandte Begriffe

Pflegezeit

Pflegezeit bedeutet, dass du dich als Beschäftigte:r ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen kannst, um eine:n nahe:n Angehörige:n zu Hause zu pflegen. Sie ist im Pflegezeitgesetz geregelt und kann bis zu sechs Monate dauern. In dieser Zeit ruht dein Job oder du arbeitest in reduziertem Umfang weiter, und du bist besonders vor einer Kündigung geschützt. Die Pflegezeit ist unbezahlt, es gibt aber die Möglichkeit eines zinslosen Darlehens zur finanziellen Überbrückung.

  • Bis zu 6 Monate ganze oder teilweise Freistellung möglich
  • Gilt in der Regel für Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten
  • Besonderer Kündigungsschutz während der Freistellung
  • Zinsloses Darlehen zur Überbrückung kann beim Bundesamt beantragt werden - Konditionen (Stand 2025/2026) bei der zuständigen Stelle prüfen

Verwandte Begriffe

T

Tagespflege

Tagespflege bedeutet, dass dein Angehöriger tagsüber in einer Einrichtung betreut wird und abends wieder nach Hause kommt. Meist wird er morgens abgeholt und nachmittags zurückgebracht, sodass er zu Hause wohnen bleiben kann. Dort gibt es Verpflegung, gemeinsame Aktivitäten, Beschäftigung und pflegerische Versorgung in der Gruppe. Für dich als pflegenden Angehörigen schafft das feste Zeiten zum Durchatmen, Arbeiten oder Erledigen anderer Dinge.

  • Zählt zur teilstationären Pflege und wird von der Pflegekasse gefördert - konkrete Beträge Stand 2025/2026 bei der Pflegekasse pruefen
  • Wird meist ab Pflegegrad 2 genutzt; ein Fahrdienst holt und bringt oft mit
  • Kann eine gute Entlastung sein, wenn du tagsüber arbeitest oder Pause brauchst
  • Am besten früh mit deiner Pflegekasse und einer Einrichtung in der Nähe klären, was möglich ist

Teilstationäre Pflege

Teilstationäre Pflege ist eine Betreuungsform, bei der dein Angehöriger nur für einen Teil des Tages in einer Pflegeeinrichtung versorgt wird und die übrige Zeit zu Hause verbringt. Sie umfasst die Tagespflege (Betreuung tagsüber) und die Nachtpflege (Betreuung nachts) und lässt sich gut mit der Pflege in den eigenen vier Wänden kombinieren. So bekommt die Person fachliche Betreuung, Aktivierung und oft auch einen Fahrdienst, während du als pflegender Angehöriger entlastet wirst und zum Beispiel arbeiten oder Kraft tanken kannst. Für die Kosten gibt es einen eigenen Leistungsbetrag der Pflegekasse, der die üblichen Pflegegeld- und Pflegesachleistungen nicht anrechnet.

  • Zwei Formen: Tagespflege (tagsüber) und Nachtpflege (nachts)
  • Kombinierbar mit Pflege zu Hause, Pflegegeld und Pflegesachleistungen
  • Eigener Leistungsbetrag der Pflegekasse ab Pflegegrad 2 (konkrete Höhe Stand 2025/2026 bei der Pflegekasse prüfen)
  • Häufig inklusive Fahrdienst, Verpflegung und Beschäftigungsangeboten

V

Verhinderungsbudget / Entlastungsbudget

Das Verhinderungs- oder Entlastungsbudget ist Geld der Pflegekasse, das einspringt, wenn du als pflegende:r Angehörige:r eine Auszeit brauchst – etwa wegen Urlaub, Krankheit oder einfach, um mal durchzuatmen. Damit lässt sich eine Ersatzpflege bezahlen, während du kürzer- oder längerfristig pausierst. Seit einer Reform werden die früher getrennten Töpfe für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengelegt, das du flexibler nutzen kannst. Wichtig: Konkrete Höhe, Voraussetzungen (z. B. Pflegegrad, Vorpflegezeit) und Fristen ändern sich – am besten direkt bei deiner Pflegekasse prüfen (Stand 2025/2026 – bei der Pflegekasse prüfen).

  • Gedacht als Entlastung für dich, wenn du die Pflege vorübergehend nicht selbst übernehmen kannst.
  • Der Betrag kann für eine Ersatzpflege zu Hause oder für eine Kurzzeitpflege in einer Einrichtung eingesetzt werden.
  • Voraussetzung ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad – die Details erklärt dir deine Pflegekasse.
  • Nicht verwechseln mit dem monatlichen Entlastungsbetrag für Alltagshilfen – das ist ein eigener Topf.

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege springt ein, wenn du als pflegende Person vorübergehend ausfällst - zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit oder einfach, weil du mal eine Pause brauchst. Dann übernimmt eine Ersatzperson die Pflege, und die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten. Sie ist eine der Leistungen, die dir helfen sollen, das Pflegen langfristig durchzuhalten, ohne selbst auszubrennen. Wie viel dir konkret zusteht und welche Voraussetzungen gelten, erfährst du am besten direkt bei deiner Pflegekasse.

  • Gilt, wenn die eigentliche Pflegeperson vorübergehend verhindert ist (Urlaub, Krankheit, Auszeit)
  • Die Ersatzpflege kann durch einen Pflegedienst, aber auch durch Angehörige oder Nachbarn übernommen werden
  • Voraussetzung ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad und dass zu Hause bereits eine Weile gepflegt wurde
  • Konkrete Beträge, Stundenzahl und Anrechnung mit der Kurzzeitpflege bitte bei der Pflegekasse erfragen (Stand 2025/2026 - bei der Pflegekasse prüfen)

Verhinderungspflege durch Angehörige

Verhinderungspflege springt ein, wenn die Hauptpflegeperson zeitweise ausfällt - etwa wegen Urlaub, Krankheit oder einfach mal einer Auszeit. Übernimmt in dieser Zeit ein Angehöriger die Pflege (statt eines Pflegedienstes), spricht man von Verhinderungspflege durch Angehörige. Die Pflegekasse kann die Kosten dafür bezuschussen, wobei für nahe Verwandte und im Haushalt lebende Personen oft besondere Regeln und niedrigere Höchstbeträge gelten. Die genauen Voraussetzungen und aktuellen Beträge erfährst du am besten direkt bei der Pflegekasse.

  • Voraussetzung ist meist ein anerkannter Pflegegrad (in der Regel ab Pflegegrad 2)
  • Für nahe Angehörige gelten oft gedeckelte Erstattungssätze - konkrete Beträge Stand 2025/2026 bei der Pflegekasse prüfen
  • Der Antrag kann meist auch rückwirkend gestellt werden - Belege und Zeiträume gut aufbewahren
  • Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege lassen sich unter bestimmten Bedingungen kombinieren

Verwandte Begriffe

Vollstationäre Pflege

Vollstationäre Pflege bedeutet, dass ein pflegebedürftiger Mensch dauerhaft in einem Pflegeheim lebt und dort rund um die Uhr betreut, gepflegt und versorgt wird. Sie kommt meist dann infrage, wenn die Pflege zu Hause – auch mit Pflegedienst oder Angehörigen – nicht mehr ausreicht oder nicht mehr möglich ist. Die Pflegekasse beteiligt sich je nach Pflegegrad mit einem festen Zuschuss an den Pflegekosten; den restlichen Eigenanteil (Pflege, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten) trägt die pflegebedürftige Person selbst. Die genauen Beträge und Voraussetzungen erfährst du direkt bei der Pflegekasse.

  • Rund-um-die-Uhr-Betreuung und Pflege in einem Heim, dauerhaft statt zeitweise
  • Zuschuss der Pflegekasse gibt es ab Pflegegrad 2; Höhe hängt vom Pflegegrad ab (Stand 2025/2026 – bei der Pflegekasse prüfen)
  • Neben dem Pflege-Eigenanteil kommen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen dazu
  • Reicht das Einkommen nicht, kann Hilfe zur Pflege beim Sozialamt geprüft werden

Verwandte Begriffe

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt eine Person selbst, wer für sie entscheiden darf, falls sie das eines Tages nicht mehr selbst kann – etwa nach einem Unfall, bei schwerer Krankheit oder Demenz. Die bevollmächtigte Person darf dann je nach Umfang der Vollmacht Angelegenheiten wie Gesundheit, Finanzen, Wohnen oder Behördenkontakt übernehmen. Ohne eine solche Vollmacht darf auch der eigene Ehepartner oder das eigene Kind nicht automatisch alles regeln – dann kann das Gericht eine gesetzliche Betreuung anordnen. Die Vorsorgevollmacht muss von der vollmachtgebenden Person erstellt werden, solange sie noch geschäftsfähig ist.

  • Legt fest, WER im Ernstfall für dich handeln darf – du wählst die Person selbst.
  • Kann helfen, eine vom Gericht angeordnete Betreuung zu vermeiden.
  • Für Bank- und Immobilienangelegenheiten wird oft eine notarielle Beglaubigung verlangt.
  • Sinnvoll in Kombination mit Betreuungsverfügung und Patientenverfügung – die Details lässt du dir am besten fachlich erklären.

Verwandte Begriffe

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Widerspruch (Pflegegrad)

Ein Widerspruch ist dein offizieller Einspruch, wenn die Pflegekasse einen Pflegegrad ablehnt oder niedriger einstuft, als ihr erwartet habt. Damit sagst du: "Diese Entscheidung passt für uns nicht, bitte prüft sie noch einmal." Nach dem Bescheid hast du dafür in der Regel einen Monat Zeit, gerechnet ab dem Tag, an dem der Brief bei euch angekommen ist. Der Widerspruch selbst kostet dich nichts, und oft folgt danach eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

  • Frist beachten: meist ein Monat ab Erhalt des Bescheids - dieses Datum ruhig notieren
  • Erst kurz und formlos Widerspruch einlegen, die ausfuehrliche Begruendung darfst du nachreichen
  • Das Pflegegutachten anfordern und schauen, wo die Einschaetzung von eurem Alltag abweicht
  • Bei komplizierten Faellen koennen Pflegestuetzpunkte oder Sozialverbaende dich kostenlos unterstuetzen

Verwandte Begriffe

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Umbauten in der Wohnung oder im Haus, die das Pflegen zu Hause leichter und sicherer machen. Dazu gehört zum Beispiel der Umbau zu einer barrierefreien Dusche, das Verbreitern von Türen für einen Rollstuhl oder der Einbau eines Treppenlifts. Wenn eine anerkannte Pflegebedürftigkeit vorliegt (Pflegegrad), kann die Pflegekasse einen Zuschuss zu solchen Maßnahmen geben. Den genauen Zuschuss-Betrag und die Voraussetzungen erfährst du am besten direkt bei der Pflegekasse (Stand 2025/2026 – bei der Pflegekasse prüfen).

  • Ziel: Wohnung sicherer machen, Stürze vermeiden und die Pflege zu Hause erleichtern
  • Typische Beispiele: bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Rampe, Treppenlift, breitere Türen
  • Antrag läuft über die Pflegekasse – am besten vor dem Umbau stellen
  • Höhe des Zuschusses bei der Pflegekasse erfragen (Stand 2025/2026 – bei der Pflegekasse prüfen)

Verwandte Begriffe

  • Pflegegrad
  • Barrierefreiheit
  • Pflegekasse
  • Hilfsmittel
  • Treppenlift
  • Pflege zu Hause

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