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Pflegegeld oder Pflegesachleistung: Was passt zu euch?

Wenn du einen Angehörigen zu Hause pflegst, stellt die Pflegekasse dir zwei Wege zur Wahl: Pflegegeld, das direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt wird, oder die Pflegesachleistung, mit der ein ambulanter Pflegedienst bezahlt wird. Beides sind Alternativen für denselben Zweck – die häusliche Pflege. Du kannst dich für einen Weg entscheiden oder beides klug kombinieren. Hier vergleichen wir die beiden Leistungsarten Punkt für Punkt, damit du eine informierte Entscheidung triffst. (Stand 2025/2026, bitte bei deiner Pflegekasse prüfen.)

PflegegeldPflegesachleistung

Pflegegeld im Vergleich zu Pflegesachleistung
MerkmalPflegegeldPflegesachleistung
Was es istEine Geldleistung, die direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen wird – als Anerkennung dafür, dass die Pflege privat (z. B. durch Angehörige) organisiert wird.Eine Sachleistung: Die Pflegekasse rechnet direkt mit einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst ab. Du bekommst kein Geld in die Hand, sondern professionelle Pflegeleistungen.
Wer die Pflege übernimmtAngehörige, Nachbarn, Freunde oder andere Personen aus dem privaten Umfeld – frei organisiert.Fachkräfte eines ambulanten Pflegedienstes, die zu festen Zeiten ins Haus kommen.
Höhe pro Monat (Pflegegrad 2/3/4/5)347 € / 599 € / 800 € / 990 €796 € / 1.497 € / 1.859 € / 2.299 €
Auszahlung & VerwendungWird aufs Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen, frei verwendbar – oft als Anerkennung an pflegende Angehörige weitergegeben.Fließt nicht als Bargeld, sondern wird gegen die Rechnung des Pflegedienstes verrechnet. Nur für zugelassene Pflegeleistungen nutzbar.
FlexibilitätSehr flexibel – ihr entscheidet selbst, wann und wie gepflegt wird.An die Einsatzzeiten und das Leistungsangebot des Pflegedienstes gebunden, dafür planbar und verlässlich.
Entlastung für dich als Angehörige:rDu trägst die Pflege selbst – das kann erfüllend, aber auch fordernd sein.Ein Pflegedienst nimmt dir Aufgaben ab, gerade bei anspruchsvoller oder körperlich schwerer Pflege.
Pflegegrad 1Kein Pflegegeld bei Pflegegrad 1.Keine reguläre Pflegesachleistung bei Pflegegrad 1 – hier steht der Entlastungsbetrag von 131 €/Monat zur Verfügung.
Kombination möglich?Ja – nutzt du die Sachleistung nur teilweise, gibt es für den Rest anteilig Pflegegeld (Kombinationsleistung).Ja – du kannst z. B. den Pflegedienst für bestimmte Aufgaben buchen und den nicht genutzten Anteil als Pflegegeld erhalten.
BeratungsbesuchBei reinem Pflegegeld ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch (§ 37 Abs. 3 SGB XI) verpflichtend – er unterstützt euch und sichert die Pflegequalität.Kein verpflichtender separater Beratungsbesuch – der Pflegedienst ist ohnehin regelmäßig vor Ort.

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Wann passt Pflegegeld?

  • Ein Angehöriger, Freund oder Nachbar übernimmt die Pflege verlässlich und möchte flexibel bleiben.
  • Der Pflegebedarf ist gut privat zu organisieren und keine ständige Fachpflege nötig.
  • Ihr wollt die Pflege selbst gestalten und das Geld als Anerkennung an die pflegende Person geben.
  • Es ist euch wichtig, frei über Zeiten und Abläufe zu entscheiden.

Wann passt Pflegesachleistung?

  • Die Pflege ist körperlich oder fachlich anspruchsvoll (z. B. Wundversorgung, Mobilisierung).
  • Du als Angehörige:r brauchst spürbare Entlastung oder bist berufstätig.
  • Verlässliche, planbare Einsätze zu festen Zeiten sind euch wichtig.
  • Es fehlt eine Person im Umfeld, die die Pflege dauerhaft übernehmen kann.

Häufige Fragen

Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistung gleichzeitig nutzen?

Ja, das nennt sich Kombinationsleistung. Nutzt du den Pflegedienst nur zum Teil, wird der verbleibende Prozentsatz anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Beispiel: Verbrauchst du 60 % der Sachleistung, bekommst du zusätzlich 40 % des Pflegegeldes. So lassen sich professionelle Hilfe und private Pflege verbinden. (Stand 2025/2026, bitte bei deiner Pflegekasse prüfen.)

Warum ist die Pflegesachleistung höher als das Pflegegeld?

Die Sachleistung deckt die Kosten eines professionellen Pflegedienstes mit Fachkräften ab, die entsprechend abgerechnet werden. Das Pflegegeld ist dagegen eine Anerkennung für privat organisierte Pflege. Bei Pflegegrad 2 sind das z. B. 796 € Sachleistung gegenüber 347 € Pflegegeld pro Monat. (Stand 2025/2026, bei der Pflegekasse prüfen.)

Muss ich mich dauerhaft für eine Variante entscheiden?

Nein. Du bist nicht für immer festgelegt. Verändert sich die Pflegesituation, kannst du bei der Pflegekasse einen Wechsel oder eine andere Aufteilung beantragen. An eine gewählte Kombination bist du in der Regel für eine gewisse Zeit gebunden – die genauen Fristen erklärt dir deine Pflegekasse.

Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn ein Pflegedienst kommt?

Nur anteilig. Sobald du Pflegesachleistungen in Anspruch nimmst, reduziert sich das Pflegegeld um den genutzten Prozentsatz der Sachleistung. Nutzt du den Pflegedienst nicht, bekommst du das volle Pflegegeld. Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege wirken sich davon unabhängig aus.

Gibt es bei Pflegegrad 1 auch Pflegegeld oder Sachleistung?

Nein, bei Pflegegrad 1 gibt es weder klassisches Pflegegeld noch reguläre Pflegesachleistung. Stattdessen steht dir der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat zur Verfügung, den du z. B. für Betreuungs- und Entlastungsangebote einsetzen kannst. (Stand 2025/2026, bei der Pflegekasse prüfen.)

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