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Pflegegrad-Tabelle 2026: Leistungen der Pflegegrade 1 bis 5 im Überblick

Welcher Pflegegrad bringt welche Leistungen – und welche Beträge stehen der Familie ungefähr zur Verfügung? Diese Pflegegrad-Tabelle zeigt dir die Pflegegrade 1 bis 5 mit ihren wichtigsten Leistungen im Überblick. So siehst du auf einen Blick, worauf es ankommt, ohne dich durch Paragrafen kämpfen zu müssen. Was am Ende für deine Situation verbindlich gilt, sagt dir immer deine Pflegekasse.

Heartly-Redaktion 7 Min. Lesezeit Aktualisiert 4.7.2026

Informationszweck, keine Rechts- oder Medizinberatung.

Illustration: Ein älteres Paar sieht sich neben fünf ansteigenden Stufen die Pflegegrad-Übersicht an.
Inhalt · 6 Abschnitte
  1. 1.Was die Pflegegrade überhaupt bedeuten
  2. 2.Pflegegrad-Tabelle: Leistungen der Grade 1 bis 5 im Überblick
  3. 3.Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag – was ist der Unterschied?
  4. 4.Pflegegrad 1: die Besonderheit ganz unten
  5. 5.Über die Tabelle hinaus: weitere Leistungen, die alle Grade betreffen
  6. 6.So nutzt du die Tabelle richtig

Was die Pflegegrade überhaupt bedeuten

In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade. Sie haben die früheren Pflegestufen abgelöst und beschreiben, wie stark ein Mensch im Alltag auf Unterstützung angewiesen ist. Je höher der Pflegegrad, desto größer der festgestellte Unterstützungsbedarf – und desto umfangreicher die Leistungen der Pflegeversicherung.

Den Pflegegrad stellt der Medizinische Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) im Rahmen einer Begutachtung fest. Bewertet wird dabei nicht eine einzelne Diagnose, sondern die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen (Modulen) – etwa Mobilität, kognitive Fähigkeiten oder die Selbstversorgung. Aus den Punkten ergibt sich der Pflegegrad.

Wichtig zu verstehen: Der Pflegegrad ist die Eintrittskarte zu den Leistungen. Erst wenn er feststeht, lässt sich einordnen, welche Beträge und Angebote der Tabelle unten für deine Situation überhaupt in Frage kommen.

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Versorgung

Pflegegrad-Tabelle: Leistungen der Grade 1 bis 5 im Überblick

Die folgende Übersicht fasst die drei Leistungen zusammen, die für pflegende Angehörige zu Hause am wichtigsten sind: das Pflegegeld (wenn Angehörige die Pflege selbst organisieren), die Pflegesachleistung (wenn ein ambulanter Pflegedienst kommt) und den Entlastungsbetrag (für Betreuung und Alltagsunterstützung). Alle Angaben sind monatliche Beträge.

Stand-Hinweis: Die genannten Euro-Werte geben den Stand 2025/2026 wieder. Sie wurden zuletzt zum 1. Januar 2025 angehoben und werden von Zeit zu Zeit erneut angepasst. Bitte prüfe vor einer Entscheidung immer den aktuell gültigen Wert – zum Beispiel bei deiner Pflegekasse, die die verbindliche Auskunft gibt.

  • Pflegegrad 1: kein Pflegegeld, keine Pflegesachleistung – aber Entlastungsbetrag von rund 131 € im Monat sowie weitere Leistungen (siehe unten)
  • Pflegegrad 2: Pflegegeld rund 347 €, Pflegesachleistung bis rund 796 €, Entlastungsbetrag rund 131 €
  • Pflegegrad 3: Pflegegeld rund 599 €, Pflegesachleistung bis rund 1.497 €, Entlastungsbetrag rund 131 €
  • Pflegegrad 4: Pflegegeld rund 800 €, Pflegesachleistung bis rund 1.859 €, Entlastungsbetrag rund 131 €
  • Pflegegrad 5: Pflegegeld rund 990 €, Pflegesachleistung bis rund 2.299 €, Entlastungsbetrag rund 131 €

Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag – was ist der Unterschied?

Diese drei Begriffe tauchen in jeder Pflegegrad-Tabelle auf, meinen aber ganz Unterschiedliches. Wenn du sie einmal auseinanderhältst, verstehst du die Zahlen viel leichter.

Das Pflegegeld ist Geld, das direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen wird, wenn die Pflege privat organisiert wird – meist durch Angehörige. Es ist eine Anerkennung für diese Pflege und kann frei verwendet werden. Die Pflegesachleistung dagegen fließt nicht als Bargeld, sondern rechnet Einsätze eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes ab. Beides lässt sich auch kombinieren – dann spricht man von der Kombinationsleistung.

Der Entlastungsbetrag ist ein zweckgebundener Betrag von rund 131 € im Monat (Stand 2025/2026), den es in allen Pflegegraden von 1 bis 5 gibt. Er ist gedacht für Angebote, die den Alltag erleichtern und pflegende Angehörige entlasten – etwa Betreuungsgruppen, Alltagshelfer oder haushaltsnahe Dienste. Nicht genutzte Beträge können unter bestimmten Voraussetzungen eine Zeit lang angespart werden.

Gut zu wissen: Wird die Pflegesachleistung nicht voll ausgeschöpft, lässt sich ein Teil des nicht genutzten Budgets unter bestimmten Voraussetzungen für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote umwandeln (der sogenannte Umwandlungsanspruch). Ob und in welchem Umfang das in deinem Fall möglich ist, klärt am besten die Pflegekasse.

  • Pflegegeld: Geld zur freien Verfügung, wenn Angehörige selbst pflegen
  • Pflegesachleistung: bezahlt Einsätze eines ambulanten Pflegedienstes
  • Kombinationsleistung: Pflegegeld und Sachleistung anteilig zusammen nutzen
  • Entlastungsbetrag: rund 131 € für Betreuung und Alltagshilfen in allen Graden

Pflegegrad 1: die Besonderheit ganz unten

Pflegegrad 1 fällt aus der Tabelle etwas heraus. Hier gibt es weder Pflegegeld noch die klassische Pflegesachleistung. Trotzdem lohnt sich der Antrag, denn Pflegegrad 1 öffnet die Tür zu mehreren nützlichen Leistungen.

Dazu gehören der Entlastungsbetrag von rund 131 € im Monat, ein Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (etwa ein barrierefreies Bad), ein monatlicher Pauschalbetrag für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sowie Zuschüsse zu Hausnotruf und Pflegekursen. Für viele Familien ist Pflegegrad 1 der sinnvolle erste Schritt, wenn der Unterstützungsbedarf gerade erst beginnt.

  • Entlastungsbetrag rund 131 € pro Monat
  • Pauschalbetrag für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Handschuhe, Betteinlagen)
  • Zuschuss für Umbaumaßnahmen im Wohnumfeld
  • Zuschuss zu Hausnotruf und kostenlose Pflegekurse für Angehörige

Über die Tabelle hinaus: weitere Leistungen, die alle Grade betreffen

Pflegegeld, Sachleistung und Entlastungsbetrag sind die bekanntesten Posten – aber nicht die einzigen. Je nach Pflegegrad kommen weitere Leistungen dazu, die im Alltag oft den entscheidenden Unterschied machen. Sie stehen meist ab Pflegegrad 2 zur Verfügung, einzelne auch schon ab Pflegegrad 1.

Ein Beispiel ist die Verhinderungspflege, die einspringt, wenn die Hauptpflegeperson einmal ausfällt oder Urlaub braucht. Die Kurzzeitpflege deckt eine vorübergehende vollstationäre Versorgung ab, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Seit Juli 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst (dem sogenannten Entlastungsbudget), was die Nutzung flexibler macht. Auch hier gilt: die genaue Höhe und die Voraussetzungen bitte aktuell bei der Pflegekasse prüfen.

Hinzu kommen der monatliche Pauschalbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, Zuschüsse für technische Pflegehilfsmittel und für den altersgerechten Umbau der Wohnung sowie – bei dauerhaftem Bedarf – Leistungen für die vollstationäre Pflege im Heim.

  • Verhinderungspflege: Ersatz, wenn die Pflegeperson verhindert ist (ab Pflegegrad 2)
  • Kurzzeitpflege: vorübergehende Versorgung im Heim, z. B. nach dem Krankenhaus
  • Entlastungsbudget: gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (seit Juli 2025, Pflegegrad 2 bis 5)
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: monatlicher Pauschalbetrag
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und vollstationäre Pflege: weitere Zuschüsse und Leistungen

So nutzt du die Tabelle richtig

Eine Pflegegrad-Tabelle gibt Orientierung, ersetzt aber keine individuelle Prüfung. Welche Leistungen in eurer Situation wirklich passen, hängt davon ab, wie die Pflege organisiert ist – zu Hause durch Angehörige, mit einem Pflegedienst oder in Kombination. Genau darauf kommt es an.

Ein praktischer Ansatz: Schaue zuerst, welcher Pflegegrad festgestellt ist. Überlege dann, ob die Pflege eher privat (Pflegegeld) oder über einen Dienst (Sachleistung) läuft – oder beides. Plane den Entlastungsbetrag mit ein, weil er in jedem Grad zur Verfügung steht und oft vergessen wird. Und behalte im Blick, dass Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusätzliche Luft verschaffen können, wenn du selbst eine Pause brauchst.

Verbindliche Auskünfte zu deinem konkreten Anspruch gibt immer die Pflegekasse. Auch die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI sowie Pflegestützpunkte vor Ort helfen weiter, wenn du unsicher bist, welche Kombination für euch am sinnvollsten ist.

  • Pflegegrad prüfen – er entscheidet, welche Zeile der Tabelle gilt
  • Pflegeform wählen: Pflegegeld, Sachleistung oder Kombination
  • Entlastungsbetrag aktiv einplanen – er steht in jedem Grad zu
  • Aktuelle Beträge und Voraussetzungen bei der Pflegekasse bestätigen lassen

Häufige Fragen

Wie viel Pflegegeld gibt es 2026 pro Pflegegrad?

Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2. Als monatliche Orientierung (Stand 2025/2026): Grad 2 rund 347 €, Grad 3 rund 599 €, Grad 4 rund 800 €, Grad 5 rund 990 €. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Die Beträge wurden zuletzt Anfang 2025 angehoben und werden von Zeit zu Zeit angepasst – bitte den aktuellen Wert bei deiner Pflegekasse prüfen.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung, aber unter anderem den Entlastungsbetrag von rund 131 € im Monat (Stand 2025/2026), einen Pauschalbetrag für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Zuschüsse für Wohnumfeld-Umbauten und für den Hausnotruf sowie kostenlose Pflegekurse für Angehörige.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, wenn Angehörige die Pflege selbst organisieren, und ist frei verwendbar. Die Pflegesachleistung wird nicht bar ausgezahlt, sondern rechnet die Einsätze eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes ab. Beides lässt sich als Kombinationsleistung anteilig zusammen nutzen.

Bekommt man den Entlastungsbetrag in jedem Pflegegrad?

Ja. Der Entlastungsbetrag von rund 131 € im Monat (Stand 2025/2026) steht in allen Pflegegraden von 1 bis 5 zu. Er ist zweckgebunden für Betreuung und Alltagsunterstützung, etwa für Betreuungsgruppen oder haushaltsnahe Hilfen.

Sind die Beträge in der Pflegegrad-Tabelle verbindlich?

Nein. Die Werte hier dienen der Orientierung und geben den Stand 2025/2026 wieder. Die Beträge werden von Zeit zu Zeit angepasst, und dein konkreter Anspruch hängt von deiner Situation ab. Verbindlich ist immer die Auskunft deiner Pflegekasse.

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Dieser Text wurde mit KI erstellt und nicht einzeln redaktionell geprüft. Er ersetzt keine ärztliche, rechtliche oder pflegefachliche Beratung. Verbindlich ist immer der Bescheid deiner Pflegekasse.