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Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI: Der Pflichtbesuch einfach erklärt

Wenn du deine Angehörige oder deinen Angehörigen zu Hause pflegst und dafür Pflegegeld bekommst, gehört ein Termin fest dazu: der Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI. Er klingt bürokratisch, ist aber vor allem als Unterstützung für dich gedacht – und Pflicht, solange Pflegegeld fließt. Hier erfährst du, wer den Besuch braucht, wie oft er fällig ist, wer ihn macht und was passiert, wenn du ihn versäumst. Wichtig vorab: Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Deine verbindliche Auskunft für deinen konkreten Fall bekommst du immer bei deiner Pflegekasse.

Heartly-Redaktion 7 Min. Lesezeit Aktualisiert 11.8.2026

Informationszweck, keine Rechts- oder Medizinberatung.

Illustration: Eine Pflegefachkraft sitzt beim Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI mit einer älteren Person auf dem Sofa.
Inhalt · 8 Abschnitte
  1. 1.Was ist der Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI?
  2. 2.Für wen ist der Beratungsbesuch Pflicht?
  3. 3.Wie oft ist der Beratungseinsatz fällig?
  4. 4.Wer führt den Beratungseinsatz durch?
  5. 5.Was passiert beim Termin? Der Ablauf
  6. 6.Was kostet der Beratungseinsatz?
  7. 7.Was passiert, wenn du den Termin versäumst?
  8. 8.Abgrenzung zur MD-Begutachtung – und wie Heartly hilft

Was ist der Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI?

Der Beratungseinsatz – oft auch Beratungsbesuch genannt – ist ein regelmäßiger Termin bei euch zu Hause. Eine Pflegefachkraft schaut sich die häusliche Pflegesituation an, beantwortet Fragen und gibt praktische Tipps. Die gesetzliche Grundlage steht in §37 Abs. 3 SGB XI.

Der Sinn dahinter: Der Gesetzgeber möchte sichern, dass die Pflege zu Hause gut läuft – für die pflegebedürftige Person und für dich als pflegende Person. Der Besuch soll Überforderung früh erkennen, Hilfen aufzeigen und die Qualität der Pflege unterstützen. Es geht ausdrücklich nicht darum, dich zu kontrollieren oder abzuwerten.

Wichtig zur Einordnung: Der Beratungseinsatz ist etwas anderes als die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Beim Beratungseinsatz wird dein Pflegegrad nicht neu geprüft oder herabgestuft – dazu weiter unten mehr.

Für wen ist der Beratungsbesuch Pflicht?

Verpflichtend ist der Beratungseinsatz für alle, die ausschließlich Pflegegeld beziehen – also die Pflege selbst organisieren, meist mit Angehörigen, ohne dass ein ambulanter Pflegedienst die volle Versorgung übernimmt.

Auch bei der sogenannten Kombinationsleistung (ein Teil Pflegegeld, ein Teil Pflegedienst) bleibt der Beratungseinsatz Pflicht. Wer dagegen ausschließlich Pflegesachleistungen nutzt – also die Versorgung komplett über einen ambulanten Dienst laufen lässt – braucht ihn in der Regel nicht, weil der Dienst ohnehin regelmäßig da ist. Ob die Pflicht in deinem Fall greift, bestätigt dir deine Pflegekasse.

  • Nur Pflegegeld: Beratungseinsatz ist Pflicht.
  • Kombinationsleistung (Pflegegeld + Dienst): Beratungseinsatz ist Pflicht.
  • Nur Pflegesachleistung (Dienst übernimmt alles): in der Regel keine Pflicht.
  • Pflegegrad 1: Hier gibt es kein Pflegegeld, deshalb keine Pflicht – der Besuch kann aber freiwillig abgerufen werden.

Wie oft ist der Beratungseinsatz fällig?

Seit dem 01.01.2026 gilt für alle Pflegegrade derselbe Takt: Der Beratungsbesuch ist einmal pro Halbjahr abzurufen. Bis zum 31.12.2025 waren es bei Pflegegrad 4 und 5 noch vier Termine im Jahr.

Am besten trägst du dir die Fristen fest ein, denn du bist selbst dafür verantwortlich, den Termin rechtzeitig abzurufen. Eine automatische Erinnerung von der Pflegekasse gibt es nicht immer.

  • Pflegegrad 2 bis 5: einmal pro Halbjahr, das ist die Pflicht seit dem 01.01.2026.
  • Pflegegrad 4 und 5: zusätzlich einmal pro Vierteljahr möglich, wenn ihr das wollt. Das ist ein Recht, keine Pflicht.
  • Pflegegrad 1: freiwillig, es besteht keine Pflicht.

Tipp: Plane den nächsten Termin am besten direkt beim aktuellen Besuch – so gerätst du nicht in Verzug.

Wer führt den Beratungseinsatz durch?

Den Beratungseinsatz macht nicht die Pflegekasse selbst, sondern eine dafür zugelassene Stelle. Du hast dabei meist die Wahl.

Du musst dir den Anbieter selbst suchen und den Termin vereinbaren. Viele Familien nutzen einen ambulanten Pflegedienst in der Nähe, andere gehen zu einer neutralen Beratungsstelle. Beides ist möglich – such dir aus, wo du dich gut aufgehoben fühlst.

  • Zugelassene ambulante Pflegedienste.
  • Von der Pflegekasse anerkannte oder beauftragte Beratungsstellen.
  • Anerkannte selbstständige Pflegefachkräfte bzw. Beratungspersonen.
  • Teils auch kommunale Beratungsangebote oder Pflegestützpunkte – frag bei deiner Pflegekasse nach einer Liste in deiner Nähe.

Was passiert beim Termin? Der Ablauf

Der Besuch dauert meist rund 30 bis 60 Minuten und findet bei euch zu Hause statt. Die Fachkraft verschafft sich einen Eindruck von der Pflegesituation und geht auf eure Fragen ein.

Typische Themen sind: Wie geht es der pflegebedürftigen Person? Wie kommst du selbst zurecht? Gibt es Hilfsmittel, Leistungen oder Entlastungsangebote, die ihr noch nicht nutzt? Am Ende füllt die Fachkraft einen Nachweis aus und schickt ihn an die Pflegekasse. So ist dokumentiert, dass der Pflichtbesuch stattgefunden hat.

Sieh den Termin ruhig als Chance: Hier kannst du offen ansprechen, wo es hakt, und bekommst konkrete Hinweise auf Unterstützung – zum Beispiel zum Entlastungsbetrag (131 € pro Monat, seit 2025; Stand bei der Pflegekasse prüfen), zur Pflegehilfsmittel-Pauschale (bis zu 42 € pro Monat, Stand prüfen) oder zu Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, die als gemeinsames Entlastungsbudget genutzt werden können.

Was kostet der Beratungseinsatz?

Für dich ist der Pflichtbesuch kostenlos. Die Kosten trägt die Pflegekasse direkt – du musst nichts auslegen und bekommst auch keine Rechnung nach Hause.

Das gilt für die verpflichtenden Besuche nach §37 Abs. 3 SGB XI. Auch Menschen mit Pflegegrad 1, die den Besuch freiwillig abrufen, können ihn im vorgesehenen Rahmen kostenfrei in Anspruch nehmen. Die genauen Konditionen (Stand 2025/2026) prüfst du am besten kurz bei deiner Pflegekasse.

Was passiert, wenn du den Termin versäumst?

Der Beratungseinsatz ist keine reine Empfehlung: §37 Abs. 6 SGB XI sieht vor, dass die Pflegekasse das Pflegegeld kürzt, wenn der fällige Beratungsbesuch nicht abgerufen wird – und es im Wiederholungsfall entziehen kann. Das ist also gesetzlich vorgesehen, nicht bloß eine Ermessensentscheidung.

In der Praxis passiert das aber selten von heute auf morgen. Meist erinnert oder mahnt die Pflegekasse zunächst und setzt eine Frist zum Nachholen. Wenn du merkst, dass du einen Termin verpasst hast, gilt deshalb: nicht abwarten, sondern zeitnah einen neuen Besuch organisieren und die Pflegekasse informieren.

Falls es zum Beispiel wegen Krankheit oder Urlaub schwierig war, sprich das offen an. Oft lässt sich eine Lösung finden – verlassen solltest du dich aber nie darauf. Wie deine Pflegekasse einen versäumten Termin konkret handhabt, erfährst du nur dort; dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.

Abgrenzung zur MD-Begutachtung – und wie Heartly hilft

Viele verwechseln den Beratungseinsatz mit der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Das sind zwei verschiedene Dinge: Der Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI unterstützt die laufende Pflege und dokumentiert, dass er stattgefunden hat. Dein Pflegegrad wird dabei nicht neu bewertet und kann durch den Besuch allein nicht herabgestuft werden. Die eigentliche Einstufung läuft über ein separates Begutachtungsverfahren.

Was den Beratungseinsatz stressig macht, ist selten das Gespräch selbst – sondern der Überblick: Wann ist der nächste Termin fällig? Welcher Anbieter war es beim letzten Mal? Was wollte ich diesmal ansprechen? Genau hier setzt Heartly an: Du hältst Pflegegrad, Fristen und deine Notizen an einem Ort fest und behältst die halbjährlichen Termine im Blick, ohne im Kopf jonglieren zu müssen.

Häufige Fragen

Ist der Beratungseinsatz nach §37.3 kostenlos?

Ja. Die verpflichtenden Beratungsbesuche zahlt die Pflegekasse direkt – für dich entstehen keine Kosten und du bekommst keine Rechnung. Die genauen Konditionen (Stand 2025/2026) kannst du bei deiner Pflegekasse prüfen.

Was passiert, wenn ich den Beratungsbesuch vergesse?

Nach §37 Abs. 6 SGB XI ist vorgesehen, dass die Pflegekasse das Pflegegeld kürzt, wenn der Besuch nicht abgerufen wird; im Wiederholungsfall ist ein Entzug möglich. Meist gibt es aber vorher eine Erinnerung oder Mahnung mit Frist. Hol den Termin im Zweifel schnell nach und informiere deine Pflegekasse. Für deinen konkreten Fall ist die Auskunft der Pflegekasse verbindlich.

Muss ich den Termin auch machen, wenn ein Pflegedienst hilft?

Das kommt darauf an: Bei reiner Pflegesachleistung – der Dienst übernimmt die Versorgung komplett – ist der Beratungseinsatz in der Regel nicht nötig. Bei Kombinationsleistung (Pflegegeld plus Dienst) bleibt er dagegen Pflicht. Was in deinem Fall gilt, bestätigt dir deine Pflegekasse.

Wie oft muss ich den Beratungseinsatz machen?

Seit dem 01.01.2026 einmal pro Halbjahr, und zwar bei allen Pflegegraden von 2 bis 5. Bei Pflegegrad 4 und 5 darfst du zusätzlich vierteljährlich beraten werden, musst es aber nicht. Bei Pflegegrad 1 besteht keine Pflicht, der Besuch kann aber freiwillig genutzt werden. Du bist selbst dafür verantwortlich, den Termin rechtzeitig abzurufen.

Wird beim Beratungsbesuch mein Pflegegrad überprüft?

Nein. Der Beratungseinsatz dient der Unterstützung der häuslichen Pflege, nicht der Einstufung. Dein Pflegegrad wird dabei nicht neu bewertet – die Einstufung läuft über ein eigenes Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes.

Geht der Beratungseinsatz auch per Telefon oder Video?

Grundsätzlich ist der Besuch als Termin bei euch zu Hause vorgesehen. In bestimmten Situationen können digitale oder telefonische Varianten möglich sein – ob das in deinem Fall zulässig ist, klärst du am besten direkt mit deiner Pflegekasse.

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Dieser Text wurde mit KI erstellt und nicht einzeln redaktionell geprüft. Er ersetzt keine ärztliche, rechtliche oder pflegefachliche Beratung. Verbindlich ist immer der Bescheid deiner Pflegekasse.