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MD-Begutachtung für den Pflegegrad: So läuft der Termin ab

Wenn ihr einen Pflegegrad beantragt habt, kommt der wichtigste Schritt erst noch: der Begutachtungstermin durch den Medizinischen Dienst (MD). Von diesem Besuch hängt ab, welcher Pflegegrad festgestellt wird – und damit, welche Leistungen euch zustehen. Dieser Termin macht vielen Angehörigen Sorgen. Muss er aber nicht. Wenn du weißt, was auf dich zukommt, kannst du dich gut vorbereiten und ruhig in das Gespräch gehen. Hier erklären wir dir Schritt für Schritt, wie die Begutachtung abläuft, welche sechs Bereiche geprüft werden und wie du dich am besten vorbereitest. Dieser Artikel gibt dir allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung im Einzelfall.

Heartly-Redaktion 9 Min. Lesezeit Aktualisiert 4.7.2026

Informationszweck, keine Rechts- oder Medizinberatung.

Illustration: Eine freundliche Gutachterin spricht beim Hausbesuch mit einer älteren Person und ihrer Angehörigen auf dem Sofa.
Inhalt · 7 Abschnitte
  1. 1.Was ist die MD-Begutachtung überhaupt?
  2. 2.Terminankündigung: So kündigt sich der MD an
  3. 3.Die 6 Module des NBA: Was genau geprüft wird
  4. 4.Wer beim Termin dabei sein sollte
  5. 5.Mit dem Pflegetagebuch vorbereiten
  6. 6.Häufige Fehler, die den Pflegegrad kosten können
  7. 7.Was nach der Begutachtung passiert

Was ist die MD-Begutachtung überhaupt?

Nachdem du bei der Pflegekasse einen Antrag auf einen Pflegegrad gestellt hast, beauftragt die Kasse eine unabhängige Stelle mit der Begutachtung. Bei den gesetzlichen Pflegekassen ist das der Medizinische Dienst (MD), der früher MDK hieß. Bei privat Versicherten übernimmt das der medizinische Dienst der privaten Versicherer, Medicproof.

Ein Gutachter oder eine Gutachterin – meist eine Pflegefachkraft oder eine Ärztin bzw. ein Arzt – kommt zu einem persönlichen Termin nach Hause zu der pflegebedürftigen Person. Ziel ist es festzustellen, wie selbstständig sie ihren Alltag noch bewältigen kann und wo sie Hilfe braucht. Aus dieser Einschätzung entsteht ein Gutachten, das die Pflegekasse zur Grundlage ihrer Entscheidung über den Pflegegrad macht.

Wichtig zu verstehen: Es geht bei der Begutachtung nicht in erster Linie um Diagnosen oder darum, wie krank jemand ist. Bewertet wird der konkrete Grad der Selbstständigkeit im Alltag – also was jemand noch allein kann und wobei er Unterstützung benötigt. Rechtliche Grundlage dafür ist das Pflegeversicherungsrecht (SGB XI, insbesondere §§ 14 und 15).

Terminankündigung: So kündigt sich der MD an

Nach dem Antrag meldet sich der Medizinische Dienst in der Regel schriftlich und schlägt einen Termin vor. Manchmal kommt auch ein Anruf. Der Termin findet grundsätzlich angekündigt statt – der Gutachter steht also nicht unangemeldet vor der Tür.

Passt der vorgeschlagene Termin nicht, kannst du meist einen neuen vereinbaren. Nimm dir diese Freiheit ruhig: Der Termin sollte so liegen, dass eine vertraute Person – zum Beispiel du als pflegender Angehöriger – dabei sein kann. Das ist einer der wichtigsten Punkte überhaupt (mehr dazu weiter unten).

Plane für den Besuch selbst etwa eine Stunde ein, manchmal auch etwas mehr oder weniger. Der Gutachter kommt normalerweise in die häusliche Umgebung, weil er sich dort ein realistisches Bild von der Wohnsituation und dem Alltag machen kann.

  • Der Termin wird vorher angekündigt – niemand kommt unangemeldet.
  • Du darfst einen Terminvorschlag verschieben, wenn er nicht passt.
  • Achte darauf, dass eine vertraute Begleitperson dabei sein kann.
  • Rechne mit etwa 45 bis 60 Minuten für das Gespräch.

Die 6 Module des NBA: Was genau geprüft wird

Herzstück der Begutachtung ist das sogenannte Neue Begutachtungsassessment (NBA). Dahinter steckt ein Punktesystem, das die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen – den Modulen – misst. Jedes Modul wird unterschiedlich gewichtet. Aus der gewichteten Gesamtpunktzahl ergibt sich am Ende der Pflegegrad (1 bis 5).

Es hilft dir sehr, diese sechs Bereiche vorher zu kennen. So kannst du im Gespräch an alles denken und nichts Wichtiges vergessen. Die Module im Überblick (die Gewichtungen sind gesetzlich festgelegt):

  • Modul 1 – Mobilität: Wie selbstständig bewegt sich die Person? Aufstehen, Umsetzen, Halten der Körperhaltung, Treppensteigen, Fortbewegen in der Wohnung. (Gewichtung ca. 10 %)
  • Modul 2 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Örtliche und zeitliche Orientierung, Erinnern, Entscheidungen treffen, Gespräche verstehen und führen.
  • Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Zum Beispiel nächtliche Unruhe, Ängste, Aggressionen, Abwehr von Pflegemaßnahmen. (Die Module 2 und 3 werden zusammen betrachtet, es zählt der höhere Wert; gemeinsame Gewichtung ca. 15 %)
  • Modul 4 – Selbstversorgung: Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilettengang. Dieses Modul wird am stärksten gewichtet (ca. 40 %).
  • Modul 5 – Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen: Medikamente einnehmen, Verbände, Blutzuckermessung, Arztbesuche, Umgang mit Hilfsmitteln. (Gewichtung ca. 20 %)
  • Modul 6 – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Tagesablauf einteilen, sich beschäftigen, Kontakte pflegen, in die Zukunft planen. (Gewichtung ca. 15 %)

Wer beim Termin dabei sein sollte

Das ist vielleicht der wichtigste Tipp überhaupt: Lass die pflegebedürftige Person nicht allein mit dem Gutachter. Sei als Angehöriger dabei – oder sorge dafür, dass eine andere vertraute Bezugsperson anwesend ist, die den Alltag wirklich kennt.

Der Grund ist ein sehr menschlicher: Viele ältere Menschen möchten sich beim Termin nicht die Blöße geben. Sie reißen sich zusammen, spielen Beschwerden herunter und sagen Sätze wie 'Ach, das geht schon alles.' Diese Haltung ist verständlich, führt aber leicht dazu, dass der reale Hilfebedarf zu niedrig eingeschätzt wird. Als Angehöriger kannst du dann behutsam ergänzen, wie der Alltag tatsächlich aussieht – etwa dass das selbstständige Anziehen in Wirklichkeit jeden Morgen viel Zeit und viel Unterstützung braucht.

Ideal ist die Person, die die Pflege im Alltag übernimmt und die typischen guten und schlechten Tage kennt. Wenn ein ambulanter Pflegedienst beteiligt ist, kann auch dessen Pflegedokumentation wertvolle Informationen liefern. Sprich vorher mit deinem Angehörigen offen darüber, warum Ehrlichkeit beim Termin so wichtig ist – nicht um sich schlechter zu machen, sondern um die Hilfe zu bekommen, die wirklich gebraucht wird.

  • Sei als vertraute Person unbedingt dabei.
  • Sprich vorher darüber, dass Beschönigen niemandem hilft.
  • Ergänze ruhig und konkret, wenn etwas heruntergespielt wird.
  • Halte die Doku eines beteiligten Pflegedienstes bereit.

Mit dem Pflegetagebuch vorbereiten

Ein sehr hilfreiches Werkzeug für einen guten Termin ist ein Pflegetagebuch. Darin hältst du über ein bis zwei Wochen fest, wobei dein Angehöriger im Alltag Hilfe braucht, wie lange die einzelnen Handgriffe dauern und wie oft sie nötig sind. Ein solches Protokoll macht sichtbar, was an einem einzelnen Begutachtungstag leicht untergeht.

Notiere möglichst konkret und ehrlich – auch die schlechten Tage. Schreibe zum Beispiel auf: Wie oft muss nachts geholfen werden? Wie lange dauert das Waschen mit Unterstützung? Wie häufig kommt es zu Verwirrtheit oder Unruhe? Wer erinnert an die Medikamente? Solche Details helfen dem Gutachter, ein realistisches Bild zu bekommen, und sie helfen dir, im Gespräch nichts zu vergessen.

Ein digitales Pflegetagebuch – etwa in einer App wie Heartly – macht das besonders einfach: Du dokumentierst Einträge unkompliziert im Alltag, statt dich am Terminabend an alles erinnern zu müssen. Zusätzlich lohnt es sich, wichtige Unterlagen bereitzulegen: aktueller Medikamentenplan, Arztberichte, eine Liste vorhandener Hilfsmittel (Rollator, Pflegebett, Inkontinenzmaterial) und der Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden.

  • Führe ein bis zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch.
  • Notiere Häufigkeit und Dauer der Hilfe – auch nachts.
  • Denk an gute und schlechte Tage, nicht nur den Durchschnitt.
  • Leg Medikamentenplan, Arztberichte und Hilfsmittelliste bereit.

Häufige Fehler, die den Pflegegrad kosten können

Manche Begutachtungen fallen niedriger aus als erwartet – nicht, weil der Hilfebedarf gering wäre, sondern weil im Gespräch Dinge untergehen. Diese Stolperfallen kannst du vermeiden:

  • Beschönigen: Der Klassiker. Die pflegebedürftige Person stellt sich selbstständiger dar, als sie ist. Bereite den Termin vorher gemeinsam vor.
  • Guten Tag erwischen: Wird nur die aktuelle Tagesform bewertet, fehlt das Bild der schlechten Tage. Genau dafür ist das Pflegetagebuch da.
  • Kognitive Einschränkungen unterschätzen: Demenz und psychische Belastungen (Module 2, 3 und 6) werden oft nicht angesprochen, weil sie im kurzen Gespräch nicht auffallen. Sprich sie aktiv an.
  • Nächtlichen und ständigen Hilfebedarf vergessen: Unruhe, Toilettengänge oder Beaufsichtigung in der Nacht sind relevant – erwähne sie ausdrücklich.
  • Allein zum Termin: Ohne vertraute Begleitperson fehlt die Korrektur zum Beschönigen.
  • Unterlagen fehlen: Ohne Medikamentenplan und Arztberichte kann der Gutachter Modul 5 schlechter einschätzen.

Was nach der Begutachtung passiert

Nach dem Termin erstellt der Gutachter ein schriftliches Gutachten mit einer Empfehlung für einen Pflegegrad. Die endgültige Entscheidung trifft aber nicht der Gutachter, sondern deine Pflegekasse. Sie schickt dir den Bescheid per Post zu. Für die Mitteilung der Entscheidung nach Antragstellung gelten gesetzliche Fristen (§ 18 SGB XI) – in der Regel sind das 25 Arbeitstage; die genaue Frist und mögliche Ausnahmen erfährst du bei deiner Kasse.

Ein Tipp: Du kannst bei der Pflegekasse ausdrücklich verlangen, dass dir das vollständige Gutachten zugeschickt wird. Das lohnt sich fast immer, denn so kannst du nachvollziehen, wie die Punkte in den einzelnen Modulen vergeben wurden – und ob etwas nicht berücksichtigt wurde.

Wird ein Pflegegrad anerkannt, gelten die Leistungen in der Regel rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung. Damit stehen euch je nach Pflegegrad verschiedene Leistungen offen – zum Beispiel der Entlastungsbetrag (seit 2025 in Höhe von 131 Euro monatlich; genaue Höhe bei der Pflegekasse prüfen), Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aus dem gemeinsamen Entlastungsbudget (seit Juli 2025 zusammengeführt; Höhe und Voraussetzungen bei der Pflegekasse prüfen) sowie die Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Stand 2025/2026 bis zu 42 Euro monatlich; bei der Pflegekasse prüfen).

Bist du mit dem Ergebnis nicht einverstanden, kannst du innerhalb der im Bescheid genannten Frist Widerspruch einlegen (in der Regel ein Monat ab Zustellung – die konkrete Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids). Ein Widerspruch ist völlig legitim und kommt häufig vor.

Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung. Für eine Einschätzung deines konkreten Falls wende dich an die Pflegekasse selbst oder an eine unabhängige Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die für dich kostenlos ist.

Häufige Fragen

Kündigt sich der Medizinische Dienst vorher an oder kommt er unangemeldet?

Der Termin wird immer vorher angekündigt – meist schriftlich, manchmal telefonisch. Niemand steht unangemeldet vor der Tür. Passt der vorgeschlagene Termin nicht, kannst du ihn in der Regel verschieben, damit eine vertraute Begleitperson dabei sein kann.

Wie lange dauert eine Pflegebegutachtung?

Rechne mit etwa 45 bis 60 Minuten, manchmal etwas mehr. In dieser Zeit geht der Gutachter mit euch die sechs NBA-Module durch, schaut sich die Wohnsituation an und stellt Fragen zum Alltag. Nimm dir für den Tag selbst genug Ruhe, damit ihr nicht unter Zeitdruck steht.

Muss ich als Angehöriger beim Termin dabei sein?

Pflicht ist es nicht, aber sehr zu empfehlen. Viele pflegebedürftige Menschen stellen sich beim Termin selbstständiger dar, als sie im Alltag sind. Als vertraute Person kannst du behutsam ergänzen, wie der echte Hilfebedarf aussieht – das führt zu einer realistischeren Einschätzung.

Wozu brauche ich ein Pflegetagebuch?

Ein Pflegetagebuch dokumentiert über ein bis zwei Wochen, wobei, wie oft und wie lange Hilfe nötig ist – auch nachts und an schlechten Tagen. Das macht sichtbar, was an einem einzelnen Begutachtungstag leicht untergeht, und hilft dir, im Gespräch nichts zu vergessen. Digitale Tagebücher wie in der Heartly-App erleichtern das Festhalten im Alltag.

Was kann ich tun, wenn der festgestellte Pflegegrad zu niedrig ist?

Du kannst innerhalb der im Bescheid genannten Frist – oft ein Monat ab Zustellung, siehe Rechtsbehelfsbelehrung – Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Das ist üblich und legitim. Fordere vorher das vollständige Gutachten an, um die Punktevergabe nachzuvollziehen. Für eine Einschätzung deines konkreten Falls hilft die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

Ab wann bekomme ich Leistungen, wenn ein Pflegegrad anerkannt wird?

In der Regel gelten die Leistungen rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung. Je nach Pflegegrad stehen dir dann zum Beispiel der Entlastungsbetrag (seit 2025 in Höhe von 131 Euro monatlich – bei der Pflegekasse prüfen) oder die Pflegehilfsmittel-Pauschale (Stand 2025/2026 bis zu 42 Euro monatlich) zu. Die genauen Beträge und Voraussetzungen erfährst du bei deiner Pflegekasse.

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Dieser Text wurde mit KI erstellt und nicht einzeln redaktionell geprüft. Er ersetzt keine ärztliche, rechtliche oder pflegefachliche Beratung. Verbindlich ist immer der Bescheid deiner Pflegekasse.