Inhalt · 9 Abschnitte
- 1.Was bedeutet Pflegegrad 4 überhaupt?
- 2.Pflegegeld bei Pflegegrad 4: 800 € im Monat
- 3.Pflegesachleistungen: bis 1.859 € für den Pflegedienst
- 4.Wichtig: Pflegegeld und Sachleistung sind Alternativen – nicht addieren
- 5.Tagespflege und Nachtpflege: zusätzlich bis 1.685 €
- 6.Entlastungsbetrag: 131 € im Monat für mehr Freiraum
- 7.Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: das neue gemeinsame Entlastungsbudget
- 8.Pflegehilfsmittel: 42 € im Monat und mehr
- 9.So greifen die Leistungen bei Pflegegrad 4 ineinander
Was bedeutet Pflegegrad 4 überhaupt?
Pflegegrad 4 wird vergeben, wenn eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Grundlage ist das Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes (bei gesetzlich Versicherten) beziehungsweise von Medicproof (bei privat Versicherten). Bewertet werden sechs Lebensbereiche – zum Beispiel Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und der Umgang mit Krankheit oder Therapie. Für Pflegegrad 4 braucht es in diesem Punktesystem einen bestimmten Gesamtwert, den die Gutachterin oder der Gutachter feststellt.
Praktisch heißt das: Dein Angehöriger kann viele alltägliche Dinge nicht mehr allein bewältigen und ist auf regelmäßige, oft mehrmals tägliche Hilfe angewiesen. Genau deshalb sind die Leistungen bei Pflegegrad 4 deutlich höher als bei den niedrigeren Pflegegraden. Der rechtliche Rahmen dafür steht im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI).
Pflegegeld bei Pflegegrad 4: 800 € im Monat
Wenn du deinen Angehörigen zu Hause selbst pflegst – oder Freunde, Nachbarn oder andere nahestehende Personen das übernehmen –, zahlt die Pflegekasse Pflegegeld. Bei Pflegegrad 4 sind das 800 € pro Monat (Stand 2025 – bei der Pflegekasse prüfen). Das Geld wird an die pflegebedürftige Person überwiesen, die es frei verwenden kann, etwa um die pflegenden Angehörigen finanziell anzuerkennen.
Das Pflegegeld ist an eine Bedingung geknüpft: Bei Pflegegrad 4 muss regelmäßig ein Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI stattfinden. Ein zugelassener Pflegedienst kommt dazu ins Haus, unterstützt dich mit Tipps und stellt sicher, dass die Pflege gut läuft. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse. In welchem Abstand der Besuch stattfindet, ist gesetzlich geregelt – die konkreten Termine klärt die Pflegekasse mit dir.
Grundlage für das Pflegegeld ist § 37 SGB XI.
Pflegesachleistungen: bis 1.859 € für den Pflegedienst
Wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflege ganz oder teilweise übernimmt, rechnet dieser direkt mit der Pflegekasse ab. Der monatliche Höchstbetrag für diese sogenannten Pflegesachleistungen liegt bei Pflegegrad 4 bei 1.859 € (Stand 2025 – bei der Pflegekasse prüfen). Damit lassen sich zum Beispiel Körperpflege, Hilfe beim Anziehen, Unterstützung bei den Mahlzeiten oder pflegerische Betreuung finanzieren.
Der Betrag ist eine Obergrenze, kein fester Auszahlbetrag. Wird er in einem Monat nicht ausgeschöpft, verfällt der Rest – anders als beim Entlastungsbetrag wird hier nichts angespart. Grundlage ist § 36 SGB XI.
Wichtig: Pflegegeld und Sachleistung sind Alternativen – nicht addieren
Ein häufiges Missverständnis: Viele denken, sie könnten Pflegegeld und Pflegesachleistung einfach zusammenzählen. Das geht nicht. Beide sind Alternativen. Du entscheidest, ob dein Angehöriger das Pflegegeld erhält (Pflege durch Angehörige), die Sachleistung nutzt (Pflegedienst) – oder beides anteilig mischt.
Diese Mischung heißt Kombinationsleistung. Ein Beispiel: Nutzt ihr 60 Prozent der Sachleistung über einen Pflegedienst, bleiben noch 40 Prozent des Pflegegeldes übrig, die zusätzlich ausgezahlt werden. Die Prozentsätze der beiden Leistungen ergeben zusammen also immer maximal 100 Prozent – niemals mehr. Wie ihr genau aufteilt, rechnet die Pflegekasse für euch aus; die Rechtsgrundlage ist § 38 SGB XI.
Merke dir die Faustregel: 800 € Pflegegeld ODER 1.859 € Sachleistung ODER eine anteilige Mischung aus beidem – aber nie 800 € plus 1.859 €.
Tagespflege und Nachtpflege: zusätzlich bis 1.685 €
Die teilstationäre Pflege – also Tagespflege oder Nachtpflege – ist ein eigener Topf und kommt zu Pflegegeld oder Sachleistung hinzu. Bei einer Tagespflege wird dein Angehöriger tagsüber in einer Einrichtung betreut, gefördert und versorgt, oft inklusive Fahrdienst. Abends ist er wieder zu Hause. Das entlastet dich als pflegende Person spürbar, gerade wenn du berufstätig bist.
Für die Tagespflege stehen dir bei Pflegegrad 4 bis zu 1.685 € pro Monat zur Verfügung (Stand 2025 – bei der Pflegekasse prüfen). Das Besondere: Diesen Betrag kannst du voll nutzen, ohne dass sich dein Pflegegeld oder deine Sachleistung dadurch verringert. Beides läuft parallel. Rechtsgrundlage ist § 41 SGB XI.
Entlastungsbetrag: 131 € im Monat für mehr Freiraum
Zusätzlich zu allem anderen steht dir der Entlastungsbetrag zu – seit 2025 sind das 131 € im Monat (vorher 125 €; Stand 2025 – bei der Pflegekasse prüfen). Dieses Geld ist zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, zum Beispiel eine Betreuungsgruppe, eine Alltagsbegleitung oder haushaltsnahe Dienstleistungen von zugelassenen Anbietern.
Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet oder direkt mit dem Anbieter abgerechnet. Ein großer Vorteil: Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sondern lassen sich innerhalb des Jahres ansammeln und Reste noch bis Mitte des Folgejahres verwenden. Grundlage ist § 45b SGB XI.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: das neue gemeinsame Entlastungsbudget
Wenn du als pflegende Person einmal ausfällst – wegen Urlaub, Krankheit oder einfach einer Auszeit –, springt die Verhinderungspflege ein. Eine Ersatzpflege übernimmt dann vorübergehend. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es dafür keinen eigenen Jahresdeckel mehr: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich ein gemeinsames Budget von bis zu 3.539 € pro Jahr, das du frei auf beide verteilen darfst (Stand 2026 – bei der Pflegekasse prüfen). Rechtsgrundlage § 39 SGB XI.
Die Kurzzeitpflege deckt Zeiten ab, in denen dein Angehöriger vorübergehend vollstationär in einer Einrichtung versorgt wird, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer Übergangsphase. Auch hierfür gilt seit dem 1. Juli 2025 kein eigener Deckel mehr, sondern das gemeinsame Budget von bis zu 3.539 € pro Jahr zusammen mit der Verhinderungspflege (Stand 2026 – bei der Pflegekasse prüfen). Rechtsgrundlage § 42 SGB XI.
Wichtig zum gemeinsamen Budget: Die früheren Einzelbeträge (1.685 € und 1.854 €) gibt es seit dem 1. Juli 2025 nicht mehr. Brauchst du in einem Jahr nur Verhinderungspflege, darfst du die vollen 3.539 € dafür einsetzen. Wie genau die Aufteilung und Übertragung funktioniert, klärst du am besten direkt mit der Pflegekasse, da hier Details vom Einzelfall abhängen.
Pflegehilfsmittel: 42 € im Monat und mehr
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Mundschutz – erstattet die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 bis zu 42 € pro Monat (Stand 2025 – bei der Pflegekasse prüfen). Diese Produkte lassen sich unkompliziert über die Pflegekasse oder einen Vertragspartner beziehen, oft als monatliche Box, die nach Hause geliefert wird.
Daneben gibt es technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle oder Hausnotrufsysteme, die meist leihweise gestellt werden. Auch Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – zum Beispiel einen barrierefreien Umbau des Bades – sind möglich. Grundlage sind § 40 SGB XI und die dazugehörigen Regelungen. Was im konkreten Fall genehmigt wird, hängt vom Bedarf ab und prüft die Pflegekasse.
So greifen die Leistungen bei Pflegegrad 4 ineinander
Auf den ersten Blick wirkt die Vielzahl an Töpfen unübersichtlich. Hilfreich ist die Unterscheidung, was sich gegenseitig ausschließt und was zusätzlich läuft. Pflegegeld und Sachleistung sind Alternativen (Kombination möglich). Alles andere – Tagespflege, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Pflegehilfsmittel – kommt grundsätzlich obendrauf.
Ein realistisches Alltagsbeispiel: Dein Angehöriger bekommt Pflegegeld, geht zweimal die Woche in die Tagespflege, ihr nutzt den Entlastungsbetrag für eine Alltagsbegleitung und bezieht monatlich die Pflegehilfsmittel-Box. Vier verschiedene Leistungen, die parallel laufen. Genau hier lohnt es sich, den Überblick zu behalten – etwa mit einer Pflege-App wie Heartly, in der du Termine, Leistungen und Dokumente an einem Ort bündelst.
Weil sich Beträge, Fristen und Voraussetzungen ändern können und jeder Pflegefall anders ist, ersetzt dieser Ratgeber keine individuelle Beratung. Für deinen konkreten Fall sind die Pflegekasse sowie unabhängige Pflegeberatungsstellen nach § 7a SGB XI die richtigen Ansprechpartner – dort ist die Beratung für dich kostenfrei.
Häufige Fragen
Wie viel Geld bekomme ich bei Pflegegrad 4 monatlich?
Das hängt davon ab, welche Leistung du wählst. Als Pflegegeld sind es 800 € pro Monat, als Pflegesachleistung über einen Pflegedienst bis zu 1.859 € pro Monat (Stand 2025 – bei der Pflegekasse prüfen). Beides sind Alternativen und werden nicht addiert. Zusätzlich kommen je nach Bedarf Tagespflege, Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel hinzu.
Kann ich Pflegegeld und Sachleistung gleichzeitig bekommen?
Nicht in voller Höhe beides. Pflegegeld und Sachleistung sind Alternativen. Du kannst sie aber anteilig kombinieren – das nennt sich Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Nutzt du zum Beispiel 60 Prozent der Sachleistung, bekommst du zusätzlich 40 Prozent des Pflegegeldes. Zusammen ergeben beide immer maximal 100 Prozent.
Zählt die Tagespflege zum Pflegegeld dazu oder wird sie abgezogen?
Die Tagespflege ist ein eigener Leistungstopf und wird nicht auf dein Pflegegeld oder deine Sachleistung angerechnet. Bei Pflegegrad 4 stehen dir dafür bis zu 1.685 € im Monat zusätzlich zur Verfügung (Stand 2025 – bei der Pflegekasse prüfen). Pflegegeld und Tagespflege laufen also parallel.
Was hat sich 2025 bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege geändert?
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es ein gemeinsames Entlastungsbudget: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu bis zu 3.539 € pro Jahr zusammengefasst, die du flexibel auf beide Leistungen verteilen kannst (Stand 2025 – bei der Pflegekasse prüfen). Vorher waren es getrennte Töpfe mit eigenen Grenzen. Die genaue Aufteilung klärst du am besten mit deiner Pflegekasse.
Steht mir der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 4 zusätzlich zu?
Ja. Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat (Stand 2025 – bei der Pflegekasse prüfen) kommt zu allen anderen Leistungen hinzu. Er ist zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und wird gegen Rechnung erstattet, nicht bar ausgezahlt. Nicht genutzte Beträge kannst du innerhalb des Jahres ansparen.
Wo bekomme ich verbindliche Auskunft zu meinem Fall?
Dieser Ratgeber gibt dir einen allgemeinen Überblick, ersetzt aber keine individuelle Beratung. Verbindlich sind deine Pflegekasse und die kostenfreie, unabhängige Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Dort werden Beträge, Voraussetzungen und die passende Kombination der Leistungen genau auf eure Situation zugeschnitten geprüft.
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Dieser Text wurde mit KI erstellt und nicht einzeln redaktionell geprüft. Er ersetzt keine ärztliche, rechtliche oder pflegefachliche Beratung. Verbindlich ist immer der Bescheid deiner Pflegekasse.
