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Pflegegrad 5: Alle Leistungen 2025 im Überblick

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad – und damit steht dir bzw. deinem Angehörigen die größte Bandbreite an Leistungen der Pflegeversicherung zu. In diesem Ratgeber bekommst du einen klaren Überblick: Was zahlt die Pflegekasse, wie hängen die einzelnen Leistungen zusammen und wo lohnt es sich, genau hinzuschauen. Wichtig vorab: Dieser Text informiert dich allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung. Deine konkreten Ansprüche klärst du am besten direkt mit deiner Pflegekasse oder einer anerkannten Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Heartly-Redaktion 8 Min. Lesezeit Aktualisiert 11.8.2026

Informationszweck, keine Rechts- oder Medizinberatung.

Illustration: Ältere Person und Angehörige gehen die Leistungen bei Pflegegrad 5 gemeinsam durch.
Inhalt · 9 Abschnitte
  1. 1.Was Pflegegrad 5 bedeutet
  2. 2.Pflegegeld: 990 € für selbst organisierte Pflege
  3. 3.Pflegesachleistung: bis 2.299 € für den Pflegedienst
  4. 4.Wichtig: Pflegegeld und Sachleistung sind Alternativen
  5. 5.Tages- und Nachtpflege: zusätzlich bis 2.085 €
  6. 6.Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: das neue Entlastungsbudget
  7. 7.Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel
  8. 8.Weitere Leistungen, an die viele nicht denken
  9. 9.So behältst du bei all dem den Überblick

Was Pflegegrad 5 bedeutet

Pflegegrad 5 erhält, wer nach dem Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes die höchste Punktzahl erreicht – also die "schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung" (§ 15 SGB XI). Anders gesagt: Der Alltag lässt sich in nahezu allen Bereichen kaum noch ohne umfassende Unterstützung bewältigen.

Der große Vorteil von Pflegegrad 5: Bei allen Geld- und Sachleistungen greifen die höchsten Beträge. Der wichtige Haken, den viele unterschätzen: Diese Leistungen bekommst du nicht automatisch alle nebeneinander ausgezahlt. Einige sind echte Alternativen, andere lassen sich kombinieren, wieder andere sind zweckgebunden. Genau das schauen wir uns jetzt Schritt für Schritt an.

Alle folgenden Beträge gelten nach Stand 2025/2026. Weil sich Werte ändern können, prüfe deinen konkreten Anspruch bitte immer bei deiner Pflegekasse.

Pflegegeld: 990 € für selbst organisierte Pflege

Das Pflegegeld ist Geld, das direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird – gedacht als Anerkennung und Unterstützung, wenn die Pflege zu Hause von Angehörigen, Freundinnen oder Nachbarn übernommen wird. Bei Pflegegrad 5 sind das 990 € pro Monat (Stand 2025/2026, bei der Pflegekasse prüfen).

Du musst gegenüber der Kasse nicht abrechnen, wofür das Geld verwendet wird – es fließt frei an den Haushalt. Im Gegenzug bist du für die Organisation der Pflege selbst verantwortlich. Rechtsgrundlage ist § 37 SGB XI.

Wichtig: Bei ausschließlichem Pflegegeld sind regelmäßige Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI Pflicht. Seit dem 01.01.2026 gilt für alle Pflegegrade von 2 bis 5 derselbe Takt, nämlich einmal pro Halbjahr. Bei Pflegegrad 5 kannst du zusätzlich vierteljährlich beraten werden, verpflichtet bist du dazu nicht. Ein Pflegedienst oder eine Beratungsstelle kommt dann vorbei, unterstützt euch und bestätigt der Kasse, dass die Pflege gesichert ist.

Pflegesachleistung: bis 2.299 € für den Pflegedienst

Wenn ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung ganz oder teilweise übernimmt, spricht man von Pflegesachleistungen. Bei Pflegegrad 5 stellt die Pflegekasse dafür bis zu 2.299 € pro Monat bereit (Stand 2025/2026, bei der Pflegekasse prüfen). Rechtsgrundlage ist § 36 SGB XI.

Der Unterschied zum Pflegegeld: Dieses Geld wird nicht an dich ausgezahlt, sondern der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Kasse ab – bis der monatliche Höchstbetrag ausgeschöpft ist. Was darüber hinausgeht, zahlt der Haushalt selbst.

Deshalb liegt der Sachleistungsbetrag deutlich höher als das Pflegegeld: Professionelle Pflege ist teurer, als sie ein Angehöriger "leistet". Für viele Familien ist die Sachleistung sinnvoll, wenn die Pflege sehr aufwendig ist oder Angehörige sie allein nicht mehr stemmen können.

Wichtig: Pflegegeld und Sachleistung sind Alternativen

Das ist der häufigste Irrtum – deshalb hier ganz deutlich: Pflegegeld (990 €) und Pflegesachleistung (2.299 €) darfst du nicht einfach addieren. Es sind zwei Wege für dieselbe Sache, nämlich die Pflege zu Hause. Du bekommst also nicht 990 € plus 2.299 €.

Was aber geht, ist die sogenannte Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI): Du nutzt den Pflegedienst nur teilweise und bekommst für den nicht genutzten Anteil der Sachleistung anteilig Pflegegeld dazu. Ein Beispiel nur zur Veranschaulichung des Prinzips (kein individueller Rat): Nutzt ihr etwa 60 % des Sachleistungsbudgets für den Pflegedienst, gibt es für die restlichen 40 % anteilig Pflegegeld obendrauf.

So lässt sich professionelle Unterstützung mit der Pflege durch Angehörige verbinden, ohne komplett auf das Pflegegeld zu verzichten. Wie sich die Kombination für eure Situation am besten aufteilt, rechnet dir deine Pflegekasse oder die Pflegeberatung konkret aus.

Tages- und Nachtpflege: zusätzlich bis 2.085 €

Die teilstationäre Tages- oder Nachtpflege ist eine eigene Leistung – und die gute Nachricht: Sie wird zusätzlich gewährt und nicht auf Pflegegeld oder Sachleistung angerechnet. Bei Pflegegrad 5 stehen dafür bis zu 2.085 € pro Monat zur Verfügung (Stand 2025/2026, bei der Pflegekasse prüfen). Rechtsgrundlage ist § 41 SGB XI.

In der Tagespflege wird der pflegebedürftige Mensch tagsüber in einer Einrichtung betreut, versorgt und beschäftigt – häufig inklusive Fahrdienst. Abends geht es wieder nach Hause. Für pflegende Angehörige ist das oft eine spürbare Entlastung, etwa neben dem eigenen Beruf.

Das Besondere: Du kannst Tagespflege in vollem Umfang nutzen und trotzdem daneben Pflegegeld oder Sachleistung für die Pflege zu Hause beziehen. Diese drei Bausteine schließen sich also nicht aus.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: das neue Entlastungsbudget

Auch pflegende Angehörige brauchen mal eine Pause – oder werden selbst krank. Für solche Fälle gibt es zwei Leistungen: Die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) springt ein, wenn die reguläre Pflegeperson zeitweise ausfällt. Die Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) übernimmt die vorübergehende vollstationäre Unterbringung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt.

Die Beträge (Stand 2025/2026, bei der Pflegekasse prüfen): Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich seit Juli 2025 ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 €; eigene Einzeldeckel gibt es nicht mehr. Das heißt: Du kannst flexibler entscheiden, wie viel du wofür einsetzt.

Ein weiterer Vorteil bei häuslicher Pflege: Während einer Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege läuft das halbe Pflegegeld für eine begrenzte Zeit weiter. Wie viele Tage dir konkret zustehen und wie du den Antrag richtig stellst, klärst du am besten vorab mit deiner Pflegekasse.

Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel

Zwei kleinere, aber praktische Bausteine kommen bei jedem Pflegegrad noch dazu – auch bei Pflegegrad 5:

Der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (§ 45b SGB XI, Stand 2025/2026 – vorher 125 €) ist zweckgebunden. Du kannst ihn zum Beispiel für Betreuungsangebote, eine Alltagsbegleitung oder Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Er wird nicht bar ausgezahlt, sondern in der Regel gegen Rechnung erstattet. Nicht genutzte Beträge lassen sich innerhalb bestimmter Fristen ansparen.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – also Dinge wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen – werden mit bis zu 42 € pro Monat bezuschusst (§ 40 SGB XI, Stand 2025/2026). Das läuft oft unkompliziert über eine monatliche Box, die dir ein Anbieter nach Hause schickt. Daneben gibt es technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett oder Rollstuhl, die separat beantragt werden.

Weitere Leistungen, an die viele nicht denken

Neben den großen Posten gibt es bei Pflegegrad 5 weitere Ansprüche, die schnell übersehen werden:

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI): Für Umbauten wie einen barrierefreien Badumbau oder einen Treppenlift gibt es einen Zuschuss je Maßnahme (Stand 2025/2026, Höhe bei der Pflegekasse prüfen).

Kostenlose Pflegeberatung (§ 7a SGB XI): Du hast Anspruch auf eine unabhängige, individuelle Beratung – nutze sie, gerade weil die Regeln komplex sind. Außerdem können pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für die Pflegezeit erwerben und sind während der Pflegetätigkeit gesetzlich unfallversichert. Auch das läuft über die Pflegekasse.

Und für den Fall der Fälle: Wird eine vollstationäre Pflege im Heim nötig, zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 5 einen deutlich höheren Anteil (§ 43 SGB XI) – auch das ist ein eigener Leistungsbereich.

So behältst du bei all dem den Überblick

Pflegegeld oder Sachleistung, dazu Tagespflege, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Hilfsmittel-Box – bei Pflegegrad 5 kommen viele Bausteine zusammen, jeder mit eigenen Regeln, Budgets und Fristen. Kein Wunder, dass Familien schnell den Faden verlieren, was schon abgerufen ist und was noch offen im Budget liegt.

Genau dabei hilft dir Heartly: Die App bündelt Termine, Dokumente und Aufgaben rund um die Pflege an einem Ort, sodass du und deine Angehörigen jederzeit sehen, was ansteht – ohne Zettelwirtschaft. So verschenkst du kein Budget und behältst auch bei einem so umfangreichen Pflegegrad die Ruhe.

Zum Schluss noch einmal klar: Dieser Ratgeber gibt dir Orientierung, aber keine Rechts- oder Sozialberatung im Einzelfall. Welche Leistungen in eurer konkreten Situation am besten zusammenpassen und wie ihr sie beantragt, besprichst du am besten mit deiner Pflegekasse oder einer anerkannten Pflegeberatung.

Häufige Fragen

Kann ich Pflegegeld und Sachleistung bei Pflegegrad 5 gleichzeitig voll bekommen?

Nein. Pflegegeld (990 €) und Pflegesachleistung (2.299 €) sind Alternativen für dieselbe häusliche Pflege und werden nicht addiert. Du kannst sie aber als Kombinationsleistung anteilig mischen: Was du beim Pflegedienst nicht ausschöpfst, gibt es anteilig als Pflegegeld dazu (§ 38 SGB XI). Die genaue Aufteilung rechnet dir deine Pflegekasse aus. Werte Stand 2025/2026 – bitte bei der Pflegekasse prüfen.

Wie viel Geld bekomme ich bei Pflegegrad 5 insgesamt pro Monat?

Eine einzige Gesamtsumme gibt es nicht, weil die Leistungen unterschiedlich funktionieren und teils Alternativen sind. Als Bausteine (Stand 2025/2026, bei der Pflegekasse prüfen): Pflegegeld 990 € oder Sachleistung bis 2.299 €, zusätzlich Tagespflege bis 2.085 €, Entlastungsbetrag 131 € und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € pro Monat. Dazu kommen jährliche Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Was davon zusammenpasst, hängt von eurer Situation ab.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5 ist der höchste Grad und steht für die schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die Pflege (§ 15 SGB XI). Entsprechend sind die Leistungsbeträge höher als bei Pflegegrad 4 – etwa 990 € statt 800 € Pflegegeld oder 2.299 € statt 1.859 € Sachleistung (Stand 2025/2026, bei der Pflegekasse prüfen). Die Einstufung selbst nimmt der Medizinische Dienst über ein Punktesystem vor.

Muss ich die einzelnen Leistungen extra beantragen?

Teilweise ja. Pflegegeld oder Sachleistung sind mit dem Pflegegrad-Bescheid geregelt, aber Leistungen wie Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege, Wohnumfeld-Zuschüsse oder technische Hilfsmittel musst du in der Regel gezielt beantragen. Der Entlastungsbetrag und die Hilfsmittel-Box werden meist gegen Nachweis erstattet. Frag im Zweifel bei deiner Pflegekasse nach, welche Formulare nötig sind – oder nutze die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Was passiert mit nicht genutzter Verhinderungspflege?

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind seit Juli 2025 in einem gemeinsamen Jahres-Entlastungsbudget von bis zu 3.539 € zusammengefasst (Stand 2025/2026, bei der Pflegekasse prüfen). Nicht abgerufene Beträge gelten grundsätzlich für das jeweilige Kalenderjahr und lassen sich teils flexibel einsetzen. Die genauen Fristen und Anrechnungsregeln erklärt dir deine Pflegekasse – dieser Text ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Zählt der Entlastungsbetrag zum Pflegegeld dazu?

Nein, der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (§ 45b SGB XI, Stand 2025/2026 – vorher 125 €) ist eine eigene, zweckgebundene Leistung und wird nicht bar aufs Pflegegeld draufgezahlt. Du nutzt ihn zum Beispiel für Betreuungs- und Alltagsangebote und bekommst die Kosten in der Regel gegen Rechnung erstattet. Er kommt zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung.

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Dieser Text wurde mit KI erstellt und nicht einzeln redaktionell geprüft. Er ersetzt keine ärztliche, rechtliche oder pflegefachliche Beratung. Verbindlich ist immer der Bescheid deiner Pflegekasse.