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Die Pflegehilfsmittel-Box: 42 € im Monat für Handschuhe, Desinfektion & Co.

Wenn du zu Hause pflegst, brauchst du ständig Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen – und die kosten Monat für Monat Geld. Was viele nicht wissen: Die Pflegekasse übernimmt für sogenannte „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ bis zu 42 € pro Monat. In diesem Ratgeber erfährst du, was in die Box gehört, wer Anspruch hat und wie du sie Schritt für Schritt beantragst. Dieser Artikel informiert dich allgemein – er ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung und keine verbindliche Auskunft deiner Pflegekasse.

Heartly-Redaktion 7 Min. Lesezeit Aktualisiert 4.7.2026

Informationszweck, keine Rechts- oder Medizinberatung.

Illustration: Am Küchentisch wird mit Münzen und Kalender der monatliche Betrag für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch geplant.
Inhalt · 8 Abschnitte
  1. 1.Was sind „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“?
  2. 2.Was ist in der Box drin?
  3. 3.Wichtig: Inkontinenzmaterial gehört NICHT in die 42-€-Box
  4. 4.Wer hat Anspruch? Die zwei Voraussetzungen
  5. 5.So beantragst du die Box – Schritt für Schritt
  6. 6.Anbieter: Fertige Box oder selbst in der Apotheke?
  7. 7.Häufige Fehler und ehrliche Hinweise
  8. 8.Was Heartly dir dabei abnimmt

Was sind „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die bei der Pflege zu Hause gebraucht und dabei aufgebraucht werden – also nach dem Gebrauch entsorgt und regelmäßig nachgekauft werden müssen. Anders als ein Pflegebett oder ein Rollator, die dauerhaft genutzt werden, sind das Einmal- und Hygieneartikel für Schutz und Sauberkeit.

Der gesetzliche Rahmen dafür steht in § 40 Abs. 2 SGB XI. Danach übernimmt die Pflegekasse die Kosten für diese Verbrauchshilfsmittel bis zu einer monatlichen Pauschale. Diese liegt aktuell bei bis zu 42 € pro Monat (Stand 2025/2026 – bitte bei deiner Pflegekasse prüfen).

Der oft gehörte Begriff „40-Euro-Box“ stammt noch aus der Zeit, als die Pauschale bei 40 € lag. Inzwischen liegt sie bei bis zu 42 € (Stand 2025/2026 – bei der Pflegekasse prüfen). Gemeint ist aber dasselbe: eine monatliche Lieferung mit Verbrauchsmaterial, das dich als pflegenden Angehörigen in der Regel keinen Cent kostet, solange ihr innerhalb der Pauschale bleibt.

Wichtig zu verstehen: Es ist keine Geldauszahlung an dich, sondern eine Kostenübernahme für konkrete Produkte. In der Praxis bekommst du die Hilfsmittel meist als fertig zusammengestellte Box nach Hause geliefert, und der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Was ist in der Box drin?

Welche Produktgruppen erstattet werden, ist im sogenannten Pflegehilfsmittelverzeichnis festgelegt (Produktgruppe 54). Du kannst die Box in der Regel aus diesen Kategorien selbst zusammenstellen – je nachdem, was du in eurer Pflegesituation wirklich brauchst.

  • Einmalhandschuhe (der häufigste Posten – für Körperpflege, Wundversorgung, Toilettengänge)
  • Händedesinfektionsmittel und Flächendesinfektion
  • Mund-Nasen-Schutz bzw. medizinische Masken
  • Schutzschürzen zum Einmalgebrauch
  • Bettschutzeinlagen (Betteinlagen) zum Einmalgebrauch – saugende Unterlagen fürs Bett
  • Fingerlinge
  • Bei Bedarf: Desinfektionstücher und ähnliche Hygieneartikel des Verzeichnisses

Wichtig: Inkontinenzmaterial gehört NICHT in die 42-€-Box

Ein häufiges Missverständnis: Windeln, Vorlagen und Pants für Erwachsene sind kein Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 SGB XI. Sie zählen zu den Hilfsmitteln bei Inkontinenz und laufen in der Regel über die Krankenkasse (§ 33 SGB V), nicht über die Pflegekasse.

Das bedeutet: Inkontinenzprodukte werden meist separat verordnet – dafür braucht ihr in der Regel ein ärztliches Rezept mit der passenden Diagnose. Sie mindern die 42-€-Pauschale nicht, ihr könnt diese Versorgung also parallel erhalten. Sprich am besten die Hausärztin oder den Hausarzt darauf an.

Kurz gemerkt: Handschuhe und Desinfektion → Pflegekasse, bis zu 42 € (Verbrauchsbox). Windeln und Vorlagen → in der Regel Krankenkasse, per Rezept. So vermischt ihr die beiden Ansprüche nicht.

Wer hat Anspruch? Die zwei Voraussetzungen

Damit die Pflegekasse die Box bezahlt, müssen in der Regel zwei Bedingungen zusammen erfüllt sein – nicht nur eine:

  • Anerkannter Pflegegrad: Es muss mindestens Pflegegrad 1 vorliegen. Gute Nachricht – schon Pflegegrad 1 reicht, du brauchst keinen hohen Pflegegrad.
  • Pflege findet zu Hause statt (häusliche Pflege): Die pflegebedürftige Person wird in der eigenen Wohnung, bei dir oder in einer anderen häuslichen Umgebung gepflegt – nicht vollstationär im Pflegeheim.
  • Ob zu Hause von Angehörigen, anderen ehrenamtlich Pflegenden oder mithilfe eines ambulanten Pflegedienstes gepflegt wird – all das zählt als häusliche Pflege.

So beantragst du die Box – Schritt für Schritt

Die gute Nachricht: Der Antrag ist meist einfach und papierarm. Viele Anbieter übernehmen den Papierkram für dich.

  • 1. Pflegegrad prüfen: Liegt mindestens Pflegegrad 1 vor? Wenn nicht, stellt zuerst einen Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse.
  • 2. Antragsformular besorgen: Entweder direkt bei der Pflegekasse (Formular „Kostenübernahme zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel“) oder über einen spezialisierten Box-Anbieter, der das Formular bereitstellt.
  • 3. Produkte auswählen: Stelle zusammen, was ihr wirklich braucht (z. B. mehr Handschuhe, weniger Masken). Viele Anbieter bieten anpassbare Sets.
  • 4. Antrag einreichen: Der Anbieter leitet die Kostenübernahme an eure Pflegekasse weiter, oder ihr reicht das Formular selbst ein.
  • 5. Bewilligung abwarten: Die Pflegekasse bestätigt die Kostenübernahme. Danach läuft die Lieferung meist automatisch monatlich.
  • 6. Bei Änderungen anpassen: Braucht ihr etwas anderes, kannst du die Zusammenstellung in der Regel jederzeit ändern.

Anbieter: Fertige Box oder selbst in der Apotheke?

Für die 42-€-Pauschale gibt es zwei übliche Wege, und du darfst in der Regel frei wählen – die Pflegekasse darf dir grundsätzlich keinen bestimmten Anbieter vorschreiben.

Weg 1 – spezialisierte Box-Anbieter: Am bequemsten. Zahlreiche Online-Anbieter haben sich auf die Pflegehilfsmittel-Box spezialisiert. Sie kümmern sich um den Antrag, die Abrechnung mit der Kasse und liefern monatlich frei Haus. Für dich fällt in der Regel kein Eigenanteil an, solange ihr innerhalb der Pauschale bleibt. Achte darauf, dass der Anbieter einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen hat.

Weg 2 – Apotheke oder Sanitätshaus vor Ort: Auch die Apotheke um die Ecke oder ein Sanitätshaus kann die Verbrauchshilfsmittel liefern und mit der Pflegekasse abrechnen. Das ist praktisch, wenn ihr persönliche Beratung schätzt oder die Produkte kurzfristig braucht.

Wir nennen bewusst keine konkreten Firmen und geben keine Kaufempfehlung. Vergleiche in Ruhe Sortiment, Anpassbarkeit und Service. Prüfe vor Vertragsabschluss, ob wirklich kein Eigenanteil auf dich zukommt.

Häufige Fehler und ehrliche Hinweise

Damit die Box reibungslos läuft, lohnt es sich, ein paar typische Stolperfallen zu kennen.

  • Guthaben verfällt meist monatlich: Die 42 € sind ein Monatsbudget. Nicht genutzte Beträge werden in der Regel nicht angespart und nicht ausgezahlt – teils lässt sich innerhalb weniger Monate flexibel abrufen. Frag deinen Anbieter oder deine Pflegekasse, wie das gehandhabt wird.
  • Kein Bargeld: Du bekommst Produkte, keine Geldüberweisung. Angebote, die dir „42 € Cash“ versprechen, solltest du kritisch prüfen.
  • Nur echter Bedarf: Die Hilfsmittel müssen für die Pflege zu Hause tatsächlich gebraucht werden. Bei Pflege durch einen ambulanten Dienst klärt, wer die Handschuhe stellt, damit es keine Doppelversorgung gibt.
  • Anbieterwechsel ist möglich: Bist du unzufrieden, kannst du in der Regel zu einem anderen Anbieter wechseln. Du bist nicht dauerhaft gebunden.
  • Bei dauerhaftem Heimeinzug: Zieht die pflegebedürftige Person dauerhaft vollstationär ins Heim, entfällt der Anspruch in der Regel, weil die häusliche Pflege endet.

Was Heartly dir dabei abnimmt

Die 42-€-Box ist nur einer von vielen Ansprüchen, die dir als pflegendem Angehörigen zustehen können – daneben gibt es zum Beispiel den Entlastungsbetrag (aktuell 131 €, Stand 2025/2026 – bei der Pflegekasse prüfen) oder das gemeinsame Budget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Den Überblick zu behalten, welcher Antrag wann fällig ist, kostet Nerven.

Genau hier hilft Heartly: Die App bündelt die wichtigsten Leistungen, erinnert dich an Fristen und begleitet dich verständlich durch die Beantragung – Schritt für Schritt, in klarer Sprache. So gehst du sicherer, dass ihr keine Unterstützung liegen lasst, die euch zusteht. Für verbindliche Auskünfte bleibt deine Pflegekasse die richtige Stelle.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Pflegehilfsmittel-Pauschale genau?

Aktuell übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 € pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Stand 2025/2026 – bitte bei deiner Pflegekasse prüfen). Früher waren es 40 €, daher der noch verbreitete Name „40-Euro-Box“. Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI.

Brauche ich einen bestimmten Pflegegrad für die Box?

In der Regel reicht bereits Pflegegrad 1. Zusätzlich muss die Pflege zu Hause stattfinden (häusliche Pflege) – also nicht vollstationär im Pflegeheim. Beide Voraussetzungen müssen gemeinsam erfüllt sein.

Sind Windeln und Inkontinenzeinlagen in der 42-€-Box enthalten?

Nein. Inkontinenzmaterial für Erwachsene läuft in der Regel nicht über die Pflegehilfsmittel-Pauschale der Pflegekasse, sondern über die Krankenkasse per ärztlichem Rezept (§ 33 SGB V). Diese Versorgung ist zusätzlich zur 42-€-Box möglich.

Kostet mich die Box etwas?

In der Regel nicht, solange ihr innerhalb der Pauschale von bis zu 42 € pro Monat bleibt. Der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Prüfe vor Vertragsabschluss, ob wirklich kein Eigenanteil anfällt – das ist deine Sicherheit.

Wird nicht genutztes Guthaben angespart oder ausgezahlt?

Ausgezahlt wird nichts – es ist kein Bargeld, sondern eine Sachleistung. Nicht genutztes Monatsbudget verfällt in der Regel. Manche Anbieter ermöglichen ein flexibles Abrufen über wenige Monate. Frag konkret bei deinem Anbieter oder deiner Pflegekasse nach.

Wo beantrage ich die Pflegehilfsmittel-Box?

Du kannst das Formular direkt bei deiner Pflegekasse anfordern oder einen spezialisierten Box-Anbieter, eine Apotheke oder ein Sanitätshaus nutzen, der den Antrag für dich übernimmt und mit der Kasse abrechnet. Den Anbieter darfst du in der Regel frei wählen.

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Dieser Text wurde mit KI erstellt und nicht einzeln redaktionell geprüft. Er ersetzt keine ärztliche, rechtliche oder pflegefachliche Beratung. Verbindlich ist immer der Bescheid deiner Pflegekasse.