Pflege-Pauschbetrag · § 33b EStG

Wie viel Steuer sparst du?

Der Pflege-Pauschbetrag steht dir ohne Einzelnachweise zu. Rechne in Sekunden aus, was er dir bringt.

Kostenlos · Ohne Anmeldung · Ohne Belege · Merkzettel als PDF

Pflegegrad der gepflegten Person

Ab Pflegegrad 2 (oder Merkzeichen H). Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf den Pflege-Pauschbetrag.

Dein ungefährer Steuersatz

330 €

geschätzte Steuerersparnis pro Jahr

Rechnung: Pauschbetrag 1.100 € × 30 % Steuersatz = 330 € Ersparnis. Der Pauschbetrag selbst ist ein Abzug vom zu versteuernden Einkommen, keine direkte Auszahlung.

Pauschbetrag oder echte Kosten: was lohnt sich?

Der Pauschbetrag von 1.100 € bekommst du ohne einen einzigen Beleg. Liegen deine tatsächlichen, nachweisbaren Pflegekosten im Jahr klar darüber, kann der Einzelnachweis über außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) mehr bringen. Dafür ziehst du davon eine vom Einkommen, Familienstand und der Kinderzahl abhängige zumutbare Belastung ab, die dir nur ein Steuerprogramm oder eine Steuerberatung genau berechnen kann. Als Faustregel: Bei Kosten nahe am Pauschbetrag lohnt sich der Aufwand mit Belegen selten.

Beim Finanzamt nichts liegen lassen

Deine Berechnung bleibt frei zugänglich. Per Mail bekommst du zusätzlich die Posten, die Angehörige regelmäßig vergessen, und alle Zahlen als Merkzettel fürs Formular.

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  • Dein Steuer-Merkzettel als PDF für die Erklärung

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Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf den Pflege-Pauschbetrag?

Wer einen Angehörigen oder eine nahestehende Person unentgeltlich zu Hause pflegt und der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 (oder das Merkzeichen H) hat. Der Betrag steht in der Steuererklärung als Pauschale zu, ganz ohne Einzelnachweise.

Warum ist die Ersparnis nicht einfach der Pauschbetrag selbst?

Der Pauschbetrag mindert dein zu versteuerndes Einkommen, ist also ein Abzug, kein direkter Zuschuss. Wie viel Steuer du dadurch sparst, hängt von deinem persönlichen Grenzsteuersatz ab. Deshalb rechnet dieser Rechner mit einer Spanne statt einer Scheingenauigkeit.

Kann ich stattdessen meine tatsächlichen Kosten absetzen?

Ja, über außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG), wenn deine echten Kosten höher sind als der Pauschbetrag. Davon wird aber eine zumutbare Eigenbelastung abgezogen, die von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl abhängt. Das rechnet dir ein Steuerprogramm oder Steuerberater mit deinen echten Zahlen genau aus.

Kann der Pauschbetrag aufgeteilt werden?

Ja. Teilen sich mehrere Personen die Pflege, wird der Pauschbetrag nach der Zahl der Pflegenden aufgeteilt, jede und jeder trägt ihn anteilig in der eigenen Steuererklärung ein.

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein, es ist eine unverbindliche Orientierung. Für eine verbindliche Berechnung nach deiner echten Steuersituation wende dich an eine Steuerberatung oder nutze ein Steuerprogramm.

Pauschbetrag oder außergewöhnliche Belastungen: was lohnt sich mehr?

Der Pauschbetrag lohnt sich, wenn deine tatsächlichen Pflegekosten niedriger oder ähnlich hoch sind, er ist einfacher, weil er ohne Belege auskommt. Bei deutlich höheren echten Kosten kann der Einzelnachweis über außergewöhnliche Belastungen mehr bringen, dafür mit Belegpflicht und einer vom Einkommen abhängigen zumutbaren Belastung.

Muss ich den Pauschbetrag jedes Jahr neu beantragen?

Er wird jedes Jahr in der Steuererklärung neu eingetragen, ein einmaliger Antrag reicht nicht. Es lohnt sich, ihn als festen Punkt auf der jährlichen Steuer-Checkliste zu behalten.

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